Wenn eine Garage offen steht,und keinen Parkplatz findet,darf ich mein KFZ kurzfristig da Parken

11 Antworten

Der Besitzer darf dich durchaus blockieren er muss dir nur Platz machen wenn du ihn darum bittest, Ich persönlich würde die Garage schließen und abschließen den es ist ja meine Garage und nicht deine,

Das ist noch keine Nötigung. http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html Wenn der Garagenbesitzer dir also auf Nachfrage ermöglicht dein Fahrzeug aus der Garage zu entfernen hat er keine Nötigung begangen,

Fahrlehrer sind keine Fachleute für Juristische Fragen ich würde die Aussagen der drei Fahrlehrer nicht auf die Goldwaage legen,

Ich sehe es als Hausfriedensbruch

blockieren darf er dich nicht, und wenn er dich abschleppen lässt, muss er die kosten zunächst tragen, aber er kann dich anzeigen und kann sich auf zivilrechtlichem wege auch die abschleppkosten zurückholen. da würde ihm jedes gericht recht geben.

komisch, das ich das nicht in meiner fahrschule gelernt habe.

im übrigen ist das hausfriedensbruch. von daher gehe ich davon aus, das man die garage abschliessen kann und dann die polizei ruft.

Hallo,

das Parken in fremden Garagen ist verboten (auch auf fremden Stellplätzen). Sonst könnte man bei offenstehenden Wohnungstüren oder Fenstern dort kurzzeitig in fremden Wohnungen übernachten, nicht abgeschlossene Autos (Polizei-Autos) kurzzeitig zum Fahren ausleihen, Jacken an der Garderobe einer Gaststätte kurzzeitig zum Draußen-Rauchen ausleihen ....

Der Inhaber darf das fremde Auto in der Garage genauso wenig blockieren, wie das fremde Auto in der Garage parken darf.

Falls der Garagenbesitzer illegalerweise auf dumme Ideen kommen sollte:

  • andere Farbgestaltung des Autos

  • Buchstaben oder andere Zeichen in den Lack zu kratzen

  • Antenne oder Scheibenwischer als Andenken zu behalten

.....

muss man später beweisen, wer die Schäden verursacht hat. Sonst bleibt man ggf. auf den Kosten sitzen.

Das Parken in fremden Garagen ist definitiv keine gute Idee. In Großstädten gibt es meist auch Park+Ride-Plätze, um Parkplatzprobleme zu vermeiden.

Gruß

RHW

Ich würde meine Garage einfach zu machen und abschließen anschließend kann der Parkende gerne bei mir klingel und ich würde ihm nachdem er mir nachgewiesen hat das es sein Auto ist das in meiner Garage steht die Tür öffnen und er könnte weg fahren ich glaube das wäre dann das etzte mal das er das machen würde, Eine Strafbare Nötigung ist diese Verhalten übrigens nicht, das ergibt sich aus dem Gesetzestext, http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

@Anton96

... oder das Garagentor erst wieder aufschließen, wenn er den Tagespreis für einen bewachten Parkplatz im teuersten Parkhaus der Stadt bezahlt hat?!

@Anton96

ich kann darin keine Begründung für Straffreiheit für Nötigung in o.g. Fall finden...

Jein, soweit haben die schon recht... Aber der Besitzer kann das Geld für den abschlepper bei dir einklagen. Alternativ kann er die Polizei rufen, die lässt dann direkt auf deine kosten abschleppen! Ps: ICH machte die Garage mit einem unschuldigen "ach herje, dachte das ware das Auto von xy" zu! Und dann such mich mal, bzw erklär nem schlusseldienst mal das er die eine fremde Garage aufbricht... ;-)