Kann man pro Tag zwei Knöllchen wegen Parken ohne Parkschein auf dem selben Parkplatz bekommen?

8 Antworten

Keine Erfahrungen... Aber das bringt mich jetzt ins Grübeln. Allgemein darf man für eine Ordnungswidrigkeit immer nur einmal bestraft werden. Also ist die Frage WANN? Und wie lange "darf" ich dann meine Bestrafung nutzen?

das ist aber jedesmal eine neue Ordnungswidrigkeit wenn die maximale Parkzeit von neuem überschritten wurde! Man wird auch mehrfach bestraft wenn man zu schnell mit dem Auto unterwegs ist und zum Beispiel auf einer Strecke von 1 Kilometer mehrmals über 80 fährt owbohl nur 80 erlaubt sind.

@Mismid

Eine Owi wegen Parken kann man aber nicht mit Geschwindigkeitsmessung vergleichen. Parken ist ruhender Verkehr und Fahren fließender.

Wenn man ein Auto abstellt und ich sag mal 3 Tage nicht bewegt, bekommt man trotzdem nur 1 Strafzettel, der dann lediglich erhöht wird. Die Erhöhung geht aber auch nur am selben Tag. Im schlimmsten Fall wird das Fahrzeug abgeschleppt.

Wenn man aber zu schnell fährt und 2 mal geblitzt wird, dann sind das 2 verschiedene "Taten". Das Fahrzeug wird ja bewegt. Sonst könnte ja jeder der wegen 5 km/h zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde sagen: Ach jetzt wurde ich ja schon geblitzt, dann kann ich jetzt auch 100 km/h fahren.

Ja, die Bußgelder sind nach Stunden gestaffelt.

Also ich kann aus Erfahrung reden, habe alle 2 Wochen damals am Alexanderplatz geparkt ohne ein Ticket zu kaufen und wenn ich ein Zettel dran hatte waren es immer 15€ also aus Erfahrung kann ich sagen : kein Parkticket = 15€, Parkticket allerdings abgelaufen kostet 20€, deswegen nie eins gekauft, alle 2 Monate mal 15€ mit 3 Leuten bezahlt, definitiv billiger als ein Ticket zu kaufen :-)

jedes mal wenn die maximale Parkzeit wieder überschritten wird kann man einen neuen Strafzettel bekommen. Wenn man zum Beispiel an einer Parkuhr mit 1 Stunde Höchstparkzeit parkt, nach 1 Stunde den ersten zettel bekommt, darf nach 2 Stunden sogar das Fahrzeug abgeschleppt werden! Dann wirds richtig teuer! Ist einem Freund schon passiert, daß das Fahrzeugt 10.30 h morgens schon weg war, nachdem er es Nachts auf dem Parkplatz abgestellt hatte. Die Parkzeit fing um 8h an.

Wer vor einer abgelaufenen parkuhr länger parkt, darf 2 Stunden nach dem 1. Strafzettel abgeschleppt werden. Die Beamten hätten also bis kurz nach 11 Uhr warten müssen mit dem Rufen des Abschleppdienstes. Ausnahme davon ist eine dadurch verursachte Verkehrsbehinderung, wenn das Fahrzeug in den fließenden Verkehr hineininragt (z.B. längerer Transporter) . Durch die Stundenstaffelung des OWi-Betrages ist dies bei Abgelaufenem Parkschein nach 4 Stunden möglich bzw. ohne Parkschein 4 Stunden nach dem ersten "Knöllchen" (3 Stunden kosten ja schon 30 Euro). Ob Du alle Knöllchen für das zu lange Parken am gleichen Tag oder nur das teuerste davon plus Abschleppkosten zahlen mußt, ist auch geregelt.