Darf eine Arbeitsstundenanzahl für die Gartenarbeit im Mietvertrag stehen?

6 Antworten

Die Frage ist doch, wieviel Miete ihr bezahlt. Ist diese wegen der Verpflichtung zur Gartenarbeit weitaus niedriger als sonst, könnte diese Auflage und zeitliche Verpflichtung sommers, wie winters durchaus i. O. sein.

Es gibt in vielen Häusern Hausmeister, die nur deswegen günstig wohnen, weil sie sich verpflichten, die anfallenden Hausmeisterarbeiten pflichtgemäß zu erfüllen.

Dass Eure Auflage durchaus was mit einem Arbeitsvertrag zu tun hat, ist schon nachvollziehbar. Seit einiger Zeit gibt es das Mindestlohngesetz. Ihr solltet mal prüfen, ob die Mietvergünstigung, die ihr erhaltet, überhaupt damit vereinbar ist. Bei 16 Stunden pro Monat müßte die Vergünstigung bei mindestens 136 € liegen.

Da ihr die Vergünstigung nicht nur im Sommer bekommt, sondern auch im Winter, ist nachvollziehbar, dass der Vermieter das irgendwie ausgleichen will.

Es liegt an Euch, vielleicht über eine Modifizierung der Regelung mit ihm zu reden.

das mit der Winterzeit würde ich abklären.(Anwalt, Mieterverein)

Vielleicht bedeutet das: Im Durchschnitt 2 Stunden.
In der Vegetationsphase muß man da mehr arbeiten, im Winter weniger.

Wie der Vermieter die Anzahl der Stunden prüft, ist mir etwas schleierhaft. Arbeitet ihr da unter der Aufsicht des Vermieters?
Wie lange jemand für die Gartenpflege braucht, hängt sehr von der persönlichen Leistungsfähigkeit ab und von den gärtnerischen Fähigkeiten.

Normalerweise hat man als Mieter - wenn man einen Garten nutzen will -  für einen Gartenanteil ein Sondernutzungsrecht, hat diesen Gartenanteil zur alleinigen Verfügung, muß diesen Teil aber auch selber pflegen. Vielleicht könnt ihr euch mit dem Vermieter dahingehend einigen, daß ihr nur einen kleinen abgegrenzten Teil für euch selber nutzt.

Die Mietsache in einem gepflegten Zustand zu erhalten ist etwas anderes als eine allgemeine Arbeitsverpflichtung. Es war in der Tat blauäugig, so etwas zu unterschreiben. Ihr könnt ja mal googlen, ob es dazu Gerichtsurteile gibt. Ich halte diese Verknüpfung für anfechtbar. Erschwerend bei einer eventuellen Auseinandersetzng wäre halt, daß ihr mit dem Vermieter unter einem Dach wohnt.




Er rechnet nicht genau nach Stunden ab. Es ist eher so, dass wir immer zu tun haben was er sagt weil wir nie genug machen. Wir kommen im Leben auch nicht auf diese Zeit. Wir sehen es aber auch nicht ein. So günstig ist die Miete nämlich nicht dass es sich rechtfertigen würde. ...beim Einzug wurde dass ein wenig kleingeredet. Gegen "mal mit Anpacken" haben wir auch nichts. Aber wir sind nicht die Gärtner sondern die Mieter. Unsere Konseqenz dazu haben wir innerlich schon getroffen, wir werden wohl nächstes Jahr umziehen. Es geht mir nur um eine Grundlage falls er bis dahin mal wieder eine Diskussion anzettelt.

@BlindChicken

Er mißbraucht das Mietverhältnis, um Arbeitskräfte für den Garten zu haben. Ich würde da auch wieder ausziehen.

Wenn ihr einen Garten mitgemietet habt und im Mietvertrag steht, daß ihr euren Anteil zu pflegen habt, dann ist das Pflicht! Wie lange es dauert um ihn in Schuss zu halten... Das ist nun Eure Sache! Hauptsache ihr kümmert euch drum.

Ich sage es mal so: wenn ihr den Garten nur ansatzweise in einem ordentlichen Zustand halten wollt sind die zwei Stunden bei der Größe eh viel zu wenig.