Vermieter lässt Rasen auf unsere Kosten mähen, in welchem Rahmen erlaubt?

6 Antworten

In unserem Vertrag steht, dass wir für Gartenarbeit zahlen müssen. Aber
ich finde das unverhältnismäßig und habe Angst er schickt jetzt jede
Woche jemanden.

Hättest Du das schon zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrags gefunden, hättest Du mit dem Vermieter darüber reden können oder den Vertrag gar nicht unterzeichnen. Jetzt ist nicht mehr der Zeitpunkt dafür.

Der Vermieter kann selbst entscheiden, wer die Gartenpflege durchführt. Er hat lediglich das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten, was nichts anderes bedeutet, als dass er Angebote verschiedener Firmen einholen muss, um nicht eine Firma zu beauftragen, die im Vergleich viel zu teuer ist.

Er muss nicht die Mieter fragen, ob sie selbst mähen würden. Gerade im Frühjahr wächst das Gras besonders schnell, also muss man hinterher sein und mindestens einmal pro Woche mähen. Die Sache wird durch Hundehäufchen durchaus erschwert.

Letztens hat er den Rasen mähen lassen weil er ihm zu lang war obwohl es die ganze Woche geregnet hat.

Nein, nicht obwohl, sondern weil. Schließlich sorgt der viele Regen erst recht für schnelles Wachstum.

Auf Nachfrage meinte er das Gras wäre im zu lang und der Hund der
anderen Partei hätte überall hingeschissen und es läge Zeug im Rasen, so
dass das ein Profi hätte machen müssen.



Eine durchaus nachvollziehbare Ansicht. Wer kratzt schon gerne Hundedreck aus seinem Mäher. Das ist wahrlich kein Vergnügen. Profis haben ganz andere Möglichkeiten auch für die Reinigung ihrer Maschinen. Der Rasen ums Haus ist nun mal kein Hundemisthaufen und andere Teile haben darin auch nichts zu suchen, es sei denn es sind Sachen, die typischerweise bei der Nutzung eines Rasens auch genutzt werden.

Gibt es beim "auf unsere Kosten mähen lassen" gesetzliche Regelungen?

Ja, gibt es! Einerseits, dass die Mieter das dann tatsächlich zu zahlen haben und andererseits das Wirtschaftlichkeitsgebot.

ich habe keine Lust, dass deren Streit auf unsere Kosten ausgetragen wird.

Rede mit dem Mitbewohner und wenn dieser keine Einsicht zeigt und nichts dagegen hat, sich die erhöhten Kosten für die Gartenpflege mit Dir zu teilen, solltest Du Dir eine andere Wohnung suchen und beim nächsten Mietvertrag genauer hinschauen.

Was können wir machen?

Bietet dem Vermieter an, diese Dienstleistung künftig selbst in seinem Auftrag zu erledigen. Mach ihm ein günstiges Angebot, sodass er nicht daran vorbei kommt, künftig Dich mit den Arbeiten zu beauftragen. Du bekommst dann dafür Geld und was er an Dich bezahlt, taucht dann in der nächsten Betriebskostenabrechnung als Betriebskosten "Gartenpflege" wieder auf und jede Mietpartei zahlt ein Anteil wohl anteilig nach Wohnfläche.

Günstiger geht es nicht für Dich.

Wenn die Umlage der Kosten für die Gartenpflege vereinbart ist, ist das auch in Ordnung. ABER: Der Vermieter ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet. Nachzulesen im BGB. Er kann deshalb nicht wenn ihm z. B. der Rasen um 1cm zu lang erscheint, in solchen kurzen Fristen die Firma beauftragen und damit die Kosten hochtreiben.

Wenn Hunde hinsch., muss er den Mieter abmahnen und darf ihm sogar bei Erfolglosigkeit  berechtigterweise kündigen.

Ist denn der Rase (Garten?) an die beiden Mieter vermietet lt. Mietvertrag?

... verstehe, "In unserem Vertrag steht, dass wir für Gartenarbeit zahlen müssen", es aber nicht wollen.

Tipp: Änderung der vertraglichen Vereinbarungen prüfen bzw. eben kündigen und nächstes Mal anderes vereinbaren.

Und was so eine Dichtigkeit angeht, es soll vorkommen, daß der eine oder andere Vogel eben noch zu klein ist.

Nein, es geht darum, dass die Nebenkosten übermäßig hoch sind. Bereits im Jahr zuvor waren Rechnungen in der Nebenkostenabrechnung für Dienstleistungen, die so gar nicht statt gefunden haben. Wenn der Rasen im nassen Zustand gemäht wird und dafür 5 Stunden benötigt werden, obwohl es sonst nicht einmal eine dauert ist das nicht wirtschaftlich. Auch dass der Arbeiter mit privatem PKW und ohne Firmenkleidung kommst ist dann doch fraglich...

Wenn die "Rechnungen" sauber wären, wäre das alles ja kein Problem. Aber dies ist eben nicht der Fall...

@LKZUM

... zum Glück geht dies einen Mieter nichts aber auch gar nichts an, so jedenfalls der BGH.

Wie ist die Gartenpflege denn geregelt? Wurde ein Haus mit Garten entgeltich vermietet und Pflegepflicht vereinbart oder der Garten zur Mitbenutzung überlassen? Ist in letzterem Fall Pflege per Mietvertrag oder Hausordnung - so wie die Treppenhausreinigung auch - auf die Mieter übertragen?

Danach bestimmt sich, ob Ersatzvornahme des VM fruchtloses Beseitigungsverlangen voraussetzt oder als Betriebskostenart Dritter grds. umgelegt werden kann.

Dazu zählt nicht nur  -  in der Wachstumsperiode auch wöchentliches - Mähen, sondern auch Vertikutieren, Unkraut entfernen, düngen, Kanten trimmen u. dgl.

Allerdings nicht, Hinterlassenschaften eines Hundes zu beseitigen: Da fordert man den VM auf, diesen Aufwand gesondert auszuweisen und dem Verursacher direkt zu berechnen und kürzt seine entsprechende Umlage.


G imager761

Gibt es beim "auf unsere Kosten mähen lassen" gesetzliche Regelungen?

Gibt es. Die Betriebskostenverordnung in der alle umlegbaren Betriebskostenarten, u. a. die der Gartenpflege, aufgeführt sind und den Mietvertrag in dem Vereinbart ist das Betriebskosten vom Mieter zu tragen sind.