Muss der Mieter die Entfernung von nicht selbst gepflanztem Efeu auf eigene Kosten bzw. in Eigenleistung durchführen?

11 Antworten

Wenn das Efeu bereits am Haus war, als ihr eingezogen seid, ist es Sache des Vermieters für die Entfernung zu zahlen.

Das kann ohne weiteres festgestellt werden, wie alt dieser Pflanzenstock ist.(kostet natürlich auch etwas)

Bevor wir hier weiter diskutieren...wir haben nicht vor auszuziehen, also kann von Übergabe keine Rede sein und über den Efeu ist auch bei Einzug niemals ein Wort verloren worden. Wir haben einfach schlichtweg aus dem Nichts die schriftliche Aufforderung erhalten da umgehend tätig zu werden

Und bezüglich der Brutangelegenheit: Ja, es brüten dort aktuell Vögel, somit haben wir uns konseqquent geweigert, hier aktuell Hand an den Efeu zu legen.


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Das ist nicht deine Aufgabe!

Die Gartennutzung durch den Mieter umfasst die dekorative Gestaltung und die Vornahme leicht veränderbarer Merkmale (z. B. Amtsgericht Hamburg - Altona, 11.09.2003, 317 C 305/03). Die Entfernung des Efeus gehört nicht zu diesen "leicht veränderbaren Merkmalen", außerdem könntest du damit ungewollt die Fassade beschädigen. Und die Pflege und Instandhaltung der Fassade ist Aufgabe des Vermieters.

Das Entfernen eurerseits ist nicht das Schlimmste. Weißt du, wie die Hauswand dann aussehen wird? Nein? Dann schau dir dieses Video mal bitte an: 

https://youtube.com/watch?v=ey3eEOgsSEU

Wird euer Vermieter dann darauf bestehen, dass ihr die Fassade neu verputzen solltet, sehe ich schwarz.

Er möge Euch den Auftrag schriftlich erteilen und bekommt danach die Rechnung bzw. verlangt einfach Vorauskasse rd. 1.000 EUR incl. Container und Abfuhr.

Zudem darf jeder Aufträge ablehnen.