Darf mein Vermieter mir meinen Garten wegnehmen trotz dass er mir im Mietvertrag zugesichert wurde

4 Antworten

"Dein" Garten gehört dem Grundstückseigentümer. Wenn dir der Garten vertraglich allein zusteht, ist das nur über eine Änderungskündigung möglich. Wenn der Vermieter diese schriftlich erteilt, kannst du daran nichts ändern.

Es handelt sich ja nicht um die Wohnraumkündigung, sondern nur um das Umfeld. Dafür benötigt er keine weitere Begründung.

Schnapp Dir den Mietvertrag und los gehts - zur Sprechstunde des örtlichen Mietervereins.
Sobald Du in den Verein eingetreten bist, bekommst Du erstklassige Beratung von einem Fachanwalt für Mietrecht - diesmal noch keine Rechtschutzversicherung, weil der strittige Punkt auftrat bevor Du im Mieterverein warst. Ich wurde auch vor Gericht vertreten - alles für damals ca 5,- DM im Monat
Ich wünsch Dir viel Erfolg und weiter viel Gartenfreuden!

Wurde im Vertrag genau eine Fläche mit genauer Lage für den Garten genannt?

Der Vermieter nimmt Dir den Garten ja nicht weg. Er will nur eine andere Teilung. Zu einem Wohn-Mietvertrag gehören Wohnräume, keine Stellplätze für Kraftfahrzeuge oder Anderes. Die Terasse ist zum Wohnraum zugehörig. Der Garten? Sicher beabsichtigte der Vermieter seinerzeit bei der Absprache die Einsparung von Gatenpflegekosten, die er hätte sonst auf alle Mietparteien umlegen müssen. Wenn er nun seine Meinung ändert, so kann er das tun. Die einzige Chance besteht, sich auf das Gewohnheitsrecht zu berufen. Sollte es jedoch im Garten nicht ordentlich aussehen, so ist auch diese Argumentation schwierig. Beratung durch einen Mietexperten halte ich für angebracht. Für eine Klage wäre mir die Sache zu ungewiss, da ja auch der Streitwert schwierig scheint. Trotzdem viel Glück!