Mietvertrag Mieter und Vermieter vertauscht, Probleme?

4 Antworten

Nein die Willenserklärung beider Parteien ist ja zweifelsfrei eindeutig.

Damit wird es keine Probleme geben, es handelt sich um einen Flüchtigkeitsfehler und es bleibt ja nachvollziehbar welche Partei welche ist.

Nein. Da brauchst du dir überhaupt keine Sorgen machen!

Mit Kauf der Immobilie übernimmst du auch die bestehenden Mietverträge.

Die von dir erwähnte Verwechslung würde nach dem Kauf auch wenig Sinn machen.

Dann bist du schließlich Vermieter, obwohl du überhaupt nicht im Vertrag stehst.

Zudem wirst du das Geschäft auch sicher nicht mit dem Mieter abwickeln, obwohl dieser im Vertrag "Vermieter" genannt wird.

Das Mietrecht nennt Vermieter & Mieter.

Käme es tatsächlich zur einer rechtlichen Auseinandersetzung, ließe sich ganz bestimmt leicht klären, wer wer ist.

Über den Eigentumswechsel wirst du deinen neuen Mieter ohnehin informieren.

Alles gut also!

Macht solch ein Fehler diesen Mietvertrag rechtlich unwirksam?

Nein, solch ein offensichtlicher Flüchtigkeitsfehler ist kein Problem.