Darf der Vermieter einfach einen Gärtner beauftragen, und mir die rechnung zukommen lassen?

7 Antworten

Hallo,

wenn du den Garten gemacht hast, kann er sich auf dem Kopf stellen u darf selber zahlen!

Was anderes wäre es, wenn es wie ein Dschungel dort aussehen würde.

LG

Ja, das darf er. Wenn vertraglich vereinbart war, dass du den Garten pflegst, es aber nicht getan hast, er aber bei der Übergabe einen gepflegten Garten erwarten kann, kann er einen Gärtner beauftragen und diese Arbeit, die eigentlich deine gewesen wäre, in Rechnung stellen.

Das kann auch nur richtig sein. Stelle dir vor, du vermietest eine Wohnung an jemanden und im Vertrag steht, dass er die Wohnung alle 10 Jahre renovieren muss und Schönheitsreparaturen durchführen muss. Der Mieter jedoch verwohnt die Wohnung und will sie beim Auszug unrenoviert und schadenbehaftet übergeben. Dann hättest du selbstverständlich Recht auf Erfüllung der vertraglichen Leistung.

Es ist sogar klug vom Vermieter, wenn er einen Gärtner beauftragt und die Arbeit nicht selbst erledigt. Denn so hat er hinterher keine Probleme, die Höhe der Kosten rechtfertigen zu müssen, wenn du diese anfechten solltest. Mit einem Verweis auf die In-Rechnung-Stellung des beauftragten Unternehmens ist für jeden Juristen klar, dass er sich nicht bereichert hat. Auch der Umfang der Gartenpflege wird kaum strittig sein. Da Juristen stets erst einmal annehmen, dass sog. Sachkundige von einer Angelegenheit mehr Ahnung haben, als Nicht-Sachkundige. Ein Berufsgärtner ist in Sachen Gartenarbeit ein Sachkundiger, ein Mieter nicht und kann somit immer besser beurteilen, was erforderlich ist und was nicht.

Solltest du dich gegen die grundsätzliche Beauftragung eines Gärtners wehren wollen, solltest du dich auf die Frage des Vorsitzenden Richters wie

  • Was hast du getan, um der vertraglichen Verpflichtung der Gartenpflege nachzukommen?

vorbereiten. Ich denke, deine einzige Chance, dich der Bezahlung entziehen zu können, wäre (plausibel) nachzuweisen (z. B. durch Fotos, Zeugenaussagen, eigene Aufzeichnungen), dass du an x Tagen (Datum) den Garten in dem und dem Umfang gepflegt hast.

Sollte allerdings der Vermieter nachweisen können, dass er dich (mehrmals) zur Gartenpflege auffordern musste, hast du schlechte Karten.

Da mein Vermieter sehr genau ist mit seinem Garten, war für mich klar das ich nie zum hobbygärtner werde, und ich ihm daher auch nicht gerecht werde

Dann hast Du also wider besseren Wissen einen Vertrag unterschrieben, dessen Erfüllung Du nicht in Erwägung gezogen hast ?

Dann solltest Du jetzt auch nicht jammern wenn der Vermieter sich wehrt !!!

Gartenpflege ist nicht Ansichtssache.

Mangels einer individuellen Vereinbarung kann er dir nur "allgemeine Gartenarbeiten einfacher Art übertragen, die keine Fachkenntnisse erfordern", z. B. Rasenmahäen, Kanten trimmen, Unkraut entfernen, Laub rechen, Beete umgraben, Trittplatten reinigen usw.

Diese Arbeiten sind zeitnah zu erledigen, etwa durch einen 14-tägigen Rasenschnitt, um Samenflug von Gräsern zu vermeiden.

Kommst du dieser Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nach, kann er wirksam diese Arbeiten auf deine Kosten erledigen lassen.

Andere Arbeiten, wie Beschneiden von Büschen und Bäumen, Vertikutieren, Rasendüngen oder gar Neusetzung von Pflanzen und Büschen oder Gartenumgestaltung wären nicht umlegbar.

G imager761