Bambus wer ist für den Rückschnitt zuständig, wenn wir ihn sls Mieter nictht gepflanzt haben?

4 Antworten

Im Rahmen der Gartenpflege seid ihr dafür zuständig, dass so etwas nicht passieren kann.

Ich nehme stark an, dass ihr den Rasen auch nicht gesät habt. Dennoch müßt ihr ihn mähen.

Ihr habt wahrscheinlich auch die Hecke nicht gepflanzt. Dennoch seid ihr für das Schneiden zuständig.

So ist es auch  mit dem Bambus.

Wenn ihr Euch mit dem Bambus nicht auskennt, geht doch mal mit einem Bild davon zu einer Baumschule oder einer Gärtnerei mit Zierpflanzen und lasst Euch beraten.

Vermutlich wird man Euch raten, den Bambus zurück zu schneiden und den Teil, der an die Terrasse zu dicht ran reicht, auszustechen.

Geht es dann noch darum, dass die Terrassenplatten wieder sauber verlegt werden müssen, ist auch das Eure Sache, denn ihr habt so lange zugewartet, bis sich der Bambus unter die Terrasse ausgebreitet habt.

Solltet ihr es nicht können, die Terrasse wieder in Stand zu setzen, müßt ihr jemand beauftragen (Garten-/Landschaftsbau oder so), der das kann. Platten abheben, Bambus ausgraben. Erde durch Kies ersetzen. Fest stampfen. Platten wieder verlegen. Bevor ihr aber jemand beauftragt, solltet ihr darüber nochmal mit dem Vermieter reden. Er müßte am besten wissen, was jetzt zu tun ist.

...ausbuddeln... entsorgen !

das ist der einfachste Weg und niemanden wird es interessieren, da ihr

für den Garten zuständig seid !

Anders:

Wenn Du gem. Mietvertrag für die Wartung der Heizung verantwortlich bist, dann musst Du nicht zwingend Heizungsbauer sein um Deinen Vertrag zu erfüllen.

Dafür gibt es Profis.

Nur das Geld schmerzt.

Gruß

Sind auch laut Mietvertrag für die Gartenpflege zuständig

was verstehst du daran nicht?

wenn du kein gärtner bist, dann engagiere einen. du hast den vertrag akzeptiert, also erfülle ihn auch....