Darf eine andere Mitarbeiterin runtergestuft / gekündigt werden wenn jemand aus der Elternzeit zurück kommt?
Hallo liebe community,
heute einmal die Frage wie sie oben steht von mir! Folgende Situation: Meine Freundin hat im Sommer 2014 angefangen in einem Kindergarten zu arbeiten. (privat Kindergarten) (30Stunden Woche)
Im Sommer 2015 ist eine ihrer Kolleginnen in die Elternzeit gegangen. Es wurde eine weitere Teilzeitkraft eingestellt (30 Stunden) und meine Freundin hochgestuft auf 40 Stunden.
Nun kommt die Kollegin aus der Elternzeit zurück und möchte direkt Vollzeit arbeiten. In einem Gespräch heute wurde meiner Freundin dann klar gemacht, sie soll doch bitte ab August wieder 30 Stunden arbeiten. (Die neue Teilzeitkraft geht komplett) Falls meine Freundin nicht zustimmt soll sie die Kündigung erhalten(ihr Vertrag ist unbefristet)
Ist das so legitim? Die Verwaltung hat selbst zugegeben, das sie nicht daran gedacht hätten das die Elternzeit ja auch mal zuende ist als sie meine Freundin hochgestuft haben ... Einfach nur total panne die Leute
Danke euch!!!
2 Antworten
Kommt auf ihren Vertrag an. Falls die Hochstufung auf 40 Stunden eindeutig befristet war, ist die Rückstufung in Ordnung. Sonst nicht. Ein Kündigungsgrund ist natürlich erst recht nicht.
Ich würde ihr raten, sich an den Betriebsrat (falls vorhanden) oder die Gewerkschaft oder einen Anwalt zu wenden.
Die Kündigung hattest du mit deiner Frage ja ins Spiel gebracht. Natürlich kann sie nicht so ohne Weiteres gekündigt werden.
Wie wurde denn seinerzeit die Vereinbarung von 40 Stunden getroffen?
Nur wenn dies ausdrücklich und SCHRIFTLICH vereinbart wurde, dass es sich nur um eine vorübergehende Mehrbeschäftigung handelt, kann das ohne Vertragsänderung wieder reduziert werden.
Nein es wurde einfach ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen für 40 Stunden - Der selbe Vertrag den die anderen Vollzeitbeschäftigten ebenfalls haben.
Dann ist eine Rückstufung nur über eine Änderungskündigung möglich
War eindeutig unbefristet, und es geht rein um diese 10 Stunden denn wenn sie geht würden sie eine neue Teilzeitkraft einstellen. Da denke ich das wirtschaftlich doch wohl auch kein Kündigunsgrund besteht richtig?