Feiertage nacharbeiten Friseur?

5 Antworten

Wenn ein Wochentag an dem Du immer arbeitest Feiertag ist, muss der AG ihn Dir so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.

Wenn Du z.B. am Donnerstag immer arbeitest ein Feiertag ist, musst Du diese Stunden die Du normalerweise hättest arbeiten müssen nicht nacharbeiten um auf Deine Stundenzahl zu kommen. Arbeitest Du einen zusätzlichen Tag, sind das Überstunden die Du zusätzlich bezahlt bekommen musst oder als Freizeitausgleich nehmen kannst.

Durch Feiertage können keine Minusstunden entstehen. Dein Chef soll Dir mal die gesetzliche Grundlage für seine Forderung zeigen. Das wird er nicht können.

genau das war ja auch mein denken. er meinte durch den feiertag würde ich ja nicht auf meine stunden kommen und müsste die nacharbeiten

Als Arbeitgeber sollte man die Grundregeln des Arbeitsrecht kennen.

Er muss Dir den Feiertag bezahlen.

Kopiere die entsprechenden Gesetzestexte aus folgendem Link und fordere schriftlich  per Einwurfeinschreiben Deinen AG auf den Feiertag zu bezahlen und weis e ihn darauf  hin, dass du keine Stunden nachholen musst.

Die kopierten Gesetzestexte fügst Du dem Schreiben bei.

gesetzliche Feiertage sind in diesem Gewerbe arbeitsfrei und müssen in Deutschland nicht nachgearbeitet werden.

Erst einmal müßtest Du dich doch freuen,wenn es mehr Kohle gibt.Oder brauchst Du das Geld nicht?

Kenji23 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 20:08

genau das war ja auch mein denken. er meinte durch den feiertag würde ich ja nicht auf meine stunden kommen und müsste die nacharbeiten

Wladimyr09  07.06.2017, 20:18
@Kenji23

Ob Du durch den Feiertag nicht auf Deine Stunden kommst spielt eigentlich keine Rolle.Rausarbeiten müßtest Du den Feiertag nicht.Dein Vorteil wäre nur Du bekämst den Feiertag bezahlt und hättest,wenn Du die Stunden nacharbeitest am Ende mehr Lohn.

Bezahlte Feiertage brauchen nicht nachgearbeitet werden.