Arbeitsrecht , Vertragsänderung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Hallo, meine Vertragsstunden werden reduziert von 30 auf 25.

Das kann der AG einseitig nicht machen, er ist auf Dein Einverständnis angewiesen.

dass nach der Pandemie die Stunden wieder auf 30 hochgestuft werden.

Dann soll Dein AG Kurzarbeit beantragen. Die Vorgaben, dass mindestens 10 % Arbeitsausfall gegeben sein muss, sind ja erfüllt.

Da braucht es keinen neuen Vertrag. Du kannst mit dem bestehenden die 25 Wochenstunden arbeiten und für die anderen fünf Stunden gibt es dann Kurzarbeitergeld.

Das Kurzarbeitergeld muss Dein AG zwar auszahlen, er bekommt es aber mit einem Antrag von der Agentur für Arbeit erstattet.

Die andere Alternative wäre, man macht einen zeitlich befristeten Änderungsvertrag in dem klar erkennbar ist, wann dieser ausläuft und Du wieder zu den bisherigen Bedingungen beschäftigt wirst (Kurzarbeit wäre aber deutlich besser)

dass sie mich 30 Stunden arbeiten lassen im Rahmen von Überstunden aber der Vertrag weiter läuft auf 25?

Wenn das, vorausgesetzt Du unterschreibst den geänderten, unbefristeten Arbeitsvertrag und Dein AG gibt Dir keinen neuen Vertrag aber die "alte" Stundenzahl (Überstunden), passiert, hast Du nach einer Weile trotzdem Deinen alten Vertrag zurück.

Dauerhaft erbrachte Überstunden sind nachweisbar und erhöhen die vereinbarte Arbeitszeit

https://www.arbeitsrechte.de/ueberstunden-bei-teilzeit/

Sollte der AG auf einen neuen Vertrag mit neuen Bedingungen und ohne zeitliche Befristung nicht verzichten und Du nicht unterschreiben wollen, muss er Dir eine Änderungskündigung geben.

Die kannst Du dann annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen.

Bei der ersten Variante arbeitest Du zu den neuen Konditionen (die Möglichkeiten bei danach evtl. anfallenden Überstunden habe ich schon geschrieben).

Bei Variante zwei und drei musst Du innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Erklärt das Gericht die Änderungskündigung für rechtens, hast Du bei der zweiten Variante keinen Job mehr, bei der dritten bleibt der Job zu den neuen Bedingungen.

Lehnt das Gericht die Änderungskündigung ab, bleibt bei beiden Varianten alles wie es ist

Vielen Dank für die ausführliche und sehr hilfreiche Antwort.

Noch eine Frage:

kann die Leitung sich gegen eine genaue Zeitangabe entscheiden, für welchen Zeitraum die Reduzierung gilt? Die ganze Situation ist sehr angespritzt, dass sogar der Betriebsrat am Gespräch teilnehmen musste.

Der Betriebsrat selbst hat angeordnet, dass dort stehen soll, dass die Stunden wieder erhöht werden nach der Pandemie. Er hat aber nichts von einer genauen Zeitangabe gesagt. Habe der Leitung eben eine Nachricht geschickt mit der Bitte um eine genaue Zeitangabe. Dies werden sie aber wohl nicht so einfach hinnehmen.

können sie darauf bestehen, die Zeitangabe weg zu lassen?

Sie haben mich nicht nach meiner Genehmigung gefragt bezüglich der Reduzierung. Nur den Vertrag vor die Nase gelegt. Kein Kurzarbeit, kein Garantielohn. Davon wollen sie nichts hören. Ich will endlich meine Ruhe und nicht noch meinen Job verlieren. Habe mich eh unbeliebt gemacht und möchte das am liebsten ohne Gericht klären...

@Emilia926
dass sogar der Betriebsrat am Gespräch teilnehmen musste.

Der Betriebsrat sollte das alles doch wissen, ich weiss das doch auch ;-))

Man braucht bei einer Befristung ja nicht unbedingt das "Beendigungsdatum" des Vertrags schreiben, man kann ja auch eine Befristung mit "Sachgrund" machen.

Nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es ja die Möglichkeit, auch einzelne Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrags (in diesem Fall die Höhe der Wochenstunden) zu befristen

Man kann also eine "Zweckbefristung" machen und vertraglich vereinbaren, dass bei Ende der Pandemie die Kürzung der Stunden keinen Bestand mehr hat, das wäre eine "auflösende Bedingung".

Allerdings würde ich als BR vorschlagen, wenn schon eine Befristung gemacht werden soll, dann eine mit "Beendigungsdatum". Wer weiß, wie lange die Pandemie noch dauert. Bei Bedarf kann man diese Befristung ja auch verlängern

Mich wundert allerdings, dass der BR das Thema Kurzarbeit nicht angesprochen hat.

Wir hatten im letzten Jahr auch fünf Monate Kurzabeit. Manche MA haben z.B. nur 30 % gearbeitet, andere 90 % und es gab auch AN ohne Kurzarbeit.

Dazu wurde eine Betriebsvereinbarung zwischen AG und BR geschlossen, es wurde nicht ein Arbeitsvertrag geändert und es gab auch keine betriebsbedingten Kündigungen.

An Deiner Stelle würde ich den BR mal fragen, warum Kurzarbeit kein Thema ist.

@Hexle2

Als ich den Betriebsrat fragte sagte er dass er mit den Entscheidungen nichts zu tun hätte von ganz oben. Und das sie einfach aktuell keine Aufträge haben und deswegen den Vertrag reduzieren. Sie haben mir zwar eine andere Stelle angeboten aber die schaffe ich aufgrund meiner Bandscheibe nicht. So nach dem Motto Friss oder stirb. Mir ist klar, dass da mehr dahinter steckt und sie an mir sparen wollen. Die Leitung sagte selbst: man achtet nur auf jeden Cent.

ich kann mich zwar dagegen wehren aber wie du sagtest erhalte ich dann eine Änderungskündigung und dann habe ich ein größeres Problem.

„Nach der Pandemie „ ist mir zu schwammig. Habe jetzt geschrieben dass ich eine genaue Zeitangabe möchte.
können sie diese bitte ablehnen ?

@Emilia926

Die Aussage Deines Betriebsrats befremdet mich. Betrifft diese Änderung nur Dich oder auch Kolleginnen/Kollegen?

Vertragsänderungen wie Befristungen von Verträgen, Änderungen der Arbeitszeit werden uns von unserem Personalbüro automatisch geschickt.

Es gibt ja durchaus immer Dinge, in denen ein BR nicht viel tun kann. Allerdings sollte er seine KollegInnen dann wenigstens beraten und Möglichkeiten aufzählen, wie man handeln könnte und was passieren kann (oder auch nicht).

Wenn der BR völlig untätig ist und Dich nicht mal auf Nachfrage berät sondern nur meint "....von ganz oben", würde ich ihn mal dran erinnern, dass nächstes Jahr wieder Wahlen sind.

Ich persönlich möchte und würde einen Betriebsrat wählen, der sich auch für mich einsetzt und nicht nur brav abnickt, wenn etwas "von oben" kommt

@Hexle2

Die Kollegen mit denen ich arbeite, sind davon nicht berührt weil ihre Einsatzorte noch Schichten anbieten. Mein Einsatzort leider nicht. Ich war ab Juni 2020 in Kurzarbeit wurde aber nur 1 Monat mit Kurzarbeitgeld bezahlt. Die Abrechnungen sind nicht korrekt. Habe ich auch angesprochen und dies wird geprüft.

Bin ratlos wie ich nun vorgehen soll

@Emilia926

Dein BR soll Dich mal unterstützen.

Der BR sollte doch wissen, wie das mit der Kurzarbeit war. Ich habe von jedem Monat von allen Betrieben (wir haben einen Gemeinschaftsbetrieb der sich aus drei Betrieben zusammensetzt) die Kopien der Auflistungen, wieviel Kurzarbeitergeld an wie viele MA gezahlt worden ist (und viele Details mehr).

Da der BR der Kurzarbeit zustimmen muss und (hoffentlich) eine Betriebsvereinbarung geschlossen hat, muss er auch umfänglich informiert sein. Auch was den Beginn und das Ende der Kurzarbeit betrifft.

Danke fürs Sternchen

Bei Teilzeitstellen kann es immer passieren, dass man mit Überstunden doch auf mehr Stunden kommt. Hier kommt es dann darauf an, wie der Umgang mit Überstunden im Vertrag geregelt ist. In der Regel gibt es dafür dann Freizeitausgleich. Genau so kann man aber direkt eine Auszahlungsregelung vertraglich vereinbaren. Ist eben Verhandlungssache.

Ich würde mich allerdings nicht auf eine Formulierung im Sinne von "nach der Pandemie" einlassen. Das ist zu schwammig. Festes Datum - zum Beispiel für ein halbes oder dreiviertel Jahr. Das macht die Sache deutlich rechtssicherer. Stunden reduzieren darf nämlich jeder Arbeitnehmer ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit bei mehr als 15 Mitarbeitern im Unternehmen. Aber das Zurückdrehen auf die vorherige, höhere Stundenzahl, DAS ist nicht gesetzlich für alle geregelt, sondern nur in bestimmten Fällen. Deshalb wäre hier eine vertragliche, rechtlich eindeutige Regelung schon wichtig, wenn du langfristig wieder zurück auf die 30 Stunden willst.

Das ist ein guter Rat

Sie haben mir gesagt, sie können mir kein genaues Datum im Vertrag schreiben, da es unklar ist wie lange diese ganze geschichte geht. Ist es aber nicht eine Absicherung für mich, wenn im änderungsvertrag bereits steht, dass ich wieder auf meine 30 hochgestuft werde?

brauch ich fürs hochsstufen i.d.R auch einen änderungsvertrag oder reicht, dass es im jetzigen schon steht

@Emilia926

Wie gesagt - "nach der Pandemie" ist einfach rechtlich zu schwammig. Ist die vorbei, sobald irgendwelche Maßnahmen rund um Schließungen aufgehoben werden? Oder wenn 70% der Menschen geimpft sind? Und 70% in Deutschland oder global? Oder erst, wenn das Unternehmen sämtliche Einbußen durch die Pandemie ausgleichen konnte - also zu irgendeinem Sanktnimmerleinstag? Deshalb würde ich auf einem mit Datum definiertem Zeitraum bestehen. Aktuell wären 6-12 Monate da ein durchaus realistischer und für beide Seiten akzeptabler Zeitraum.

Einen weiteren Änderungsvertrag braucht es danach nicht. Es reicht insgesamt ein simpler Nachtrag zum bereits bestehenden Arbeitsvertrag, in dem man wirklich nur diesen einen Aspekt regelt. Und der endet eben mit dem Datum, was man darin festsetzt - und auf dem du unter anderem auch deshalb unbedingt bestehen solltest!

@HappyMe1984

Danke!

Ich habe jetzt an meine Leiterin eine sms geschrieben, dass ich eine genaue Zeitangabe möchte. Ob die das machen ist was anderes. Sind sogar soweit gewesen, dass wir mit dem Betriebsrat zusammen gesessen haben. Ich hoffe, die ergänzen diesen Punkt.

aber du hast recht!Solang dieser Punkt aufgenommen wird braucht es keinen weiteren ÄV hinsichtlich der Erhöhung. Wie sieht es aber aus, wenn sie sich die Leitung das nicht machen möchte und es dabei bleibt „vorübergehend“.

Sollte ich dann auf einen weiteren ÄV bestehen ?

vielen Dank für deine Hilfe!

@Emilia926

Naja, wenn komplettes Querstellen seitens der Leitung folgen sollte, kommst du eben an den Punkt (wie so oft im Arbeitsleben), wo du überlegen musst, wie viel Konflikt du dir in diesem Job leisten kannst und möchtest. Wenn du dich querstellst und so nicht unterschreibst, bist du zwar erst mal weiterhin sicher bei 30 Stunden. Allerdings wandert man dann eben doch schnell recht weit oben auf die Liste derer, die man am ehesten entlassen würde. Oder wird anderweitig von Vorgesetzten "geärgert" - genauere Kontrolle, weniger Freiheiten bei der Arbeit, Ärger wegen Kleinkram und so... Das kann so unangenehm werden, dass man sich dann doch lieber zeitnah einen neuen Job sucht.

Üblicherweise wird das mit einer "Änderungskündigung" gemacht:

Man kündigt den alten Vertrag und bietet einen abgeänderten neuen Vertrag an. Wenn Du das nicht annimmst, dann bist Du arbeitslos.

Ich würde das annehmen. Im Moment sind viele von uns in einer schwierigen Zeit. Auch viele Arbeitgeber wissen nicht, ob es ihr Unternehmen in einem halben Jahr noch gibt.

So weit ich das verstanden habe, geht es um einen Änderungsvertrag. Konnte einen kurzen Blick drauf werfen und da stand drauf, dass die Stunden von 30 auf 25 reduziert werden aber alle anderen vertragsinhalte davon unberührt bleiben. Das kann soweit ich weiß keine änderungskündigung sein weil der Betriebsrat auf meinen Wunsch angeordnet hat, dass da noch ergänzt wird: dass die Reduzierung nur vorübergehend ist und ich wieder auf meine 30 komme.

@Emilia926

Das ist gut. Damit wird offenbar sichergestellt, dass Du später wieder auf die höhere Stundenzahl kommst. Dein Arbeitgeber will Dir offenbar nicht irgendwie schaden, es geht nur darum, eine vorübergehende Krise zu bewältigen.

Trotzdem sollte man beachten, dass wenn Arbeitnehmer da nicht mitmachen wollen, die Möglichkeit besteht, eine Änderungskündigung zu machen.

Steht es im Vertrag mit drin?

Überstunden müssen ja auch bezahlt werden.

Freue dich, anderen wird einfach nur gekündigt.