Darf ein Hauptmieter einer WG Zusatzkosten eintreiben?

8 Antworten

Natürlich kann der Vermieter von seinen Mietern Geld für die Nutzung von Einrichtungen wie z. B. Waschmaschine und Kühl-/Gefrierschrank verlangen. Wenn es im Mietertrag so vereinbart ist.

Für den Papierkram und das Herumschlagen mit seiner Vermieterin darf er jedoch nichts extra verlangen. Das sind Verwaltungskosten die er allein zutragen hat.

Für die Verwaltung darf er nichts extra verlangen.

Für die Mitnutzung der Geräte ist das allerdings zulässig, falls das im Mietvertrag vereinbart wurde - sonst nicht.

Wenn das im Mietvertrag steht und von den Mietern unterschrieben wurde, darf der Vermieter das. Nennt man Vertragsfreiheit.

Möglich dass er vom Eigentümer der Wohnung eine berichtigte z.B. Nebenkostenerhöhung erhalten hat???

verlangen kann man viel, man muss es doch nicht vertraglich festhalten - man suche sich eine andere WG