Probleme mit einem der Hauptmieter der WG, verzögert einfach seinen Umzug und er muss raus was tun?
Hi wir hatten in unserer WG leider größere auseinandersetzungen mit einem der Hauptmieter. Wir sind insgesamt 4 Hauptmieter/innen und 2 Untermieter/innen.
Einer der Hauptmieter hat einige Aktionen geliefert, die uns dazu gebracht haben ihn leider rausschmeißen zu müssen.
Nun hatte er ursprünglich gemeint er sei am 15. Dezember raus und egal ob wir wen finden oder nicht, sei er am 31. 100% aus dem Mietvertrag ausgestiegen.
Nun haben wir jemanden (nennen wir die Person Y) der natürlich am 1. Januar einziehen will, mit seinen Möbeln.
Und jetzt erzählt uns der Ausziehende (nenn wir ihn einfach mal X) dass er doch erst am 15. Januar raus ist.
Das bringt uns und Y (welcher ab 1. keine wohnung mehr hat) natürlich vor riesige schwierigkeiten. X weigert sich einen Lagerraum zu nehmen oder sonstige schritte zu unternehmen die ein humaner Mensch tun würde. X hat bereits eine neue Wohnung und weigert sich ebenfalls die dinge da rein zu stellen.
X meinte nun auch dass er noch lange bräuchte bis er aus dem Vertrag raus ist.
Nun fragen wir uns: Wir haben das "Agreement" per Chat also alles Schwarz auf weiß dass wir uns darauf geeinigt haben. Gibt es rechtlich etwas dass wir der Hausverwaltung vorweisen können, dass wir X schnellst möglich raus haben wollen und bereits einen Nachmieter haben?
Ist es legal das Hab und Gut von X einfach in den Keller zu stellen? Schließlich ist das Zeug dann im Moment ja noch auf unserem Grundstück.
Wäre es möglich das Zeug in einen Lagerraum zu stellen und eine Umzugsfirma zu beantragen und X dafür in Rechnung zu stellen? Eine Abmachung nimmt dann ja auch rechtlich eine Vertragsform an oder nicht?
Danke und beste Grüße
4 Antworten
Das geht so einfach nicht. Solange der als Hauptmieter im Mietvertrag steht, ist er Mieter mit allen Rechten und Pflichten.
Ihr müsstet - alle Hauptmieter gemeinsam - den bestehenden Mietvertrag beim Vermieter kündigen und gleichzeitig einen neuen Mietvertrag mit den übrig gebliebenen Hauptmietern abschließen.
Der Vermieter könnte das natürlich nutzen, um neue Bedingungen wie z.B. eine höhere Miete festzusetzen.
Aber anders werdet ihr den bisherigen Mitbewohner nicht los.
Ja eben - einvernehmlich. Sollte der Vermieter aber z.B. der Meinung sein, die Wohnung ganz generell zu günstig vermietet zu haben, wird es zu diesem Einvernehmen eher nicht kommen.
Juristisch kann ich den Fall nicht bewerten, weil es eigentlich nur einen Hauptmieter geben kann, wenn es Untermieter in der Wohnung gibt. Daher vermute ich folgende Konstellation:
Diese 4 "Hauptmieter" bilden als Mieter eine Mieterpartei, die mit dem Wohnungsvermieter einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Gegenüber den 2 Untermietern müsste nun die gesamte Mieterpartei als Vermieter auftreten und jeweils einen Untermietvertrag abgeschlossen haben.
Ein Mieter der Mieterpartei kann nicht durch die anderen Mieter der Mieterpartei gekündigt werden oder gar selbst kündigen. Somit ist jegliches Mietende des Auszugswilligen nicht in der Welt. Auch wenn er ausziehen würde, bliebe er weiterhin Mieter im Bestand der Mieterpartei.
Eine Lösung sehe ich hier nicht für euch bis 01.01.2022. Vielleicht weiß das auch der Auszugswillige und stürzt euch ins Verderben mit seinen Machenschaften.
Mit dem neuen Mieter habt ihr schon einen Vertrag geschlossen? Kennt die Hausverwaltung als Vermieter euren Plan? Schlimmstenfalls kommen auf euch 4 als Mieterpartei Schadensersatzforderungen den neuen Mieters zu.
Juristisch kann ich den Fall nicht bewerten,
Das ist auch gut so
weil es eigentlich nur einen Hauptmieter geben kann,
Wo hast Die diese Weisheit denn her ?
Eine Wohngemeinschaft / 4 Vertrags-Mieter plus Untermieter
Diese 4 "Hauptmieter" bilden als Mieter eine Mieterpartei, die mit dem Wohnungsvermieter einen Mietvertrag abgeschlossen hat.
Na also, es geht doch.
Gibt es rechtlich etwas dass wir der Hausverwaltung vorweisen können, dass wir X schnellst möglich raus haben wollen und bereits einen Nachmieter haben?
Die Hausverwaltung hat mit Euren "internen" Auseinandersetzungen grundsätzlich nichts zu tun.
- Hat Y denn den Vertrag gekündigt
- hat ihn der Vermieter denn aus dem Vertrag gelassen ?
Eure Gemeinschaft, gleich welcher Zusammensetzung, haftete für die Gesamtmiete. Eure Querelen dürften auch den Vermieter wenig tangieren.
Die Untermieter haften nicht gegenüber dem Wohnungsvermieter !
Lies bitte: "und 2 Untermieter/innen." Die Untermieter*innen gehören auch in die "Gemeinschaft". Die Fragesteller sehen sich nicht als Parteien sondern als "Wohngemeinschaft" und vergessen darüber mietrechtliche Konstellationen.
Untermieter, wie Du schon schreibst ...
Bleiben noch die Hauptmieter, um die es (in meiner Bemerkung) geht.
und vergessen darüber mietrechtliche Konstellationen.
Das ist Deine Unterstellung.
Und das bleibt auch meine Unterstellung, wenn sich die Fragenden nicht weiter dazu äußern. Da muss ich dich korrigieren: Hier gibt es keine Hauptmieter sondern nur eine Mieterpartei bestehend aus 4 MIETERN ! Wir können auch gern noch tiefer ins Detail gehen
Und das bleibt auch meine Unterstellung
Das darfst Du, hat aber nichts mit meiner Antwort zu tun, die glaubst korrigieren zu müssen.
Hier gibt es keine Hauptmieter sondern nur eine Mieterpartei bestehend aus 4 MIETERN !
Da bist Du im Vorteil. Du hast den Mietvertrag gesehen.... oder ist das auch eine Unterstellung ?
Es ist auch eine Unterstellung, wie du sicher aus meinem Kommentar entnommen hast. Aber die Konstellation, dass der Wohnungsvermieter vier Einzelmietverrträge mit Mietern abgeschlossen hat, ergibt sich nicht aus dem Kommentar der Fragenden. Du musst noch beim Mietrecht lernen. Ich kann noch besser....
Du musst noch beim Mietrecht lernen. Ich kann noch besser...
Nein, es geht zunächst um das Vertragsrecht und wer Vertragspartei sein kann. Und da besteht Vertragsfreiheit.
Ich liebe Unterstellungen, zeigen sie doch, dass darüber kein Wissen vorhanden ist. Ansonsten gehen (Dir) doch die Argumente aus.
dass der Wohnungsvermieter vier Einzelmietverrträge mit Mietern abgeschlossen hat, ergibt sich nicht aus dem Kommentar der Fragenden.
Auch da hast Du Recht.
Aber, außer Dir kam noch niemand auf die abstruse Idee, dies so zu betrachten.
Was hältst Du denn davon, ein Mietvertrag mit 4 namentlich genannten (außer Vermieter) Vertragspartnern/Mietern ?
Das wird von mir nicht bestritten. Daher verweise ich auf die Bemerkung der FS, dass sie aus der "WG" einen "Hauptmieter" entfernen müssen oder wollen, weil der kontraproduktive Verhaltensweisen gezeigt hat. Gäbe Einzelmietverträge, könnten die "Hauptmieter" gegen den Störenfried überhaupt nicht vorgehen. Das wäre dann nur Sache des Wohnungsvermieters. Aber auch in der von mir vermuteten Mieterpartei ist das beabsichtigte Entfernen eines Einzelnen durch Kündigung nicht möglich.
Ich sehe schon.
- Du hast meine Antwort nicht gelesen oder
- Du hast sie schlichtweg nicht verstanden.
... und lebst von Deinen Unterstellungen.
Du musst noch beim Mietrecht lernen. Ich kann noch besser....
Sei sicher, bei Dir / von Dir, werde ich sicherlich nicht lernen. 😂😂😂 ... außer Unterstellungen gibt es da nichts an Substanz.
Aber die Fragesteller können von deinem "profunden" Wissen auch nicht profitieren, weil du ihnen keine Lösungen aufzeigst. Deine letzte Antwort ist einfach lächerlich.
Deine letzte Antwort ist einfach lächerlich.
Dann steht bei lächerlichen Antworten 1:6 Du hast gewonnen.
Ich bin total begeistert.
Du hast es Dir mühsam, Antwort für Antwort erarbeitet und verdient. 😂😂😂
Da freue ich mich auf das nächste Geplänkel mit dir. Interessiert?
Weiß denn der Vermieter (!), dass er einen anderen Hauptmieter vor die Nase gesetzt bekommt ...
ihr könnt im Übrigen keinen der Hauptmieter rauswerfen ...
Doch ! es kann mit allen Beteiligten eine Substitution des Neumieters erfolgen >>>> Eine einvernehmliche Vertragsänderung. Mieterpartei/Neumieter/ Wohnungsvermieter.