Darf der Hauptmieter in einer WG unterschiedlich viel Miete von den Untermietern für gleichgroße Zimmer verlangen?

5 Antworten

Es gibt kein Gesetz was ihm das verbietet. Wahrscheinlich hat es einen bestimmten Grund warum er unterschiedliche Mieten nimmt.

Z.B. kann ich bei Neuvermietung direkt eine Mieterhöhung festlegen ohne dass es Ärger mit dem Mieter gibt.

Kann aber auch an der Ausstattung liegen, in der alten Wohnung wohnt vielleicht ein Mieter schon viele Jahre und man will erst modernisieren, wenn er auszieht und die andere Wohnung ist schon modernisiert.

Das ist bei mir der Fall. Ich habe 6 Wohnungen die an Fernwärme angeschlossen sind und modernisiert wurden. Zwei Wohnungen sind noch mit Gastherme, alten Böden und alten Leitungen.

ez44321 
Fragesteller
 30.09.2018, 17:21

Ich meinte eine WG innerhalb einer Wohnung ohne Ausstattung der Zimmer. Wird aber das gleiche sein oder? Der Grund war das der Hauptmieter für den Neueinzug die Miete die ein paar Monate später sowieso erhöht wird "frühzeitig angeglichen" hat. Etwas dubios aber er hätte auch einfach so mehr verlangen können so wie ich das verstanden hab und beide Seiten haben zugesagt.

johnnymcmuff  30.09.2018, 18:53
@ez44321

Auch für eine WG gilt meine Antwort.

Ja, darf er, er darf nur nicht mehr wie 10? % über den allgemeinem Mietspiegel verlangen. Und die Nebenkosten, wenn denn aufgeschlüsselt und keine Festmiete, müssen natürlich gleich hoch sein.

Gerhart  30.09.2018, 17:37

Diese 10?% über dem allgemeinen Mietspiegel treffen nicht für vergleichbare Wohnungen und erst recht nicht für einzelne Zimmer zu. Limit ist 20% oder 15%.

berlina76  30.09.2018, 17:38
@Gerhart

Deswegen machte ich ein Fragezeichen dahinter, weil ich den genauen Wert nicht wußte.

Gerhart  01.10.2018, 08:55
@berlina76

Hier geht es um Untervermietungen einzelner Zimmer + Nutzungsrechte Bad/Küche in einer Wohnung. Diese Mietpreisbremse 15/20% ist da nicht anwendbar. Zudem sind UVM in der Regel auch durch Pauschalmieten bzw. Teilinklusivmieten gekennzeichnet.

Darf er.

Genua so wie jeder Vermieter unterschiedliche Miete für gleiche Wohnungen verlangen darf.

Das nennt sich Vertragsfreiheit.

Ja. Man bezahlt ja auch bei Wohnungen nicht immer den gleichen Quadratmeterpreis.

Bist du der Hauptmieter oder einer der Untermieter?