Als Untermieter den Hauptmietvertrag einsehen?

11 Antworten

Hat man als Untermieter in einer WG (einer der Bewohner ist Hauptmieter, die anderen Bewohner Untermieter) das Recht den Hauptmietvertrag einzusehen?

Nein.

Ich habe die Vermutung, dass der Hauptmieter den Untermietern mehr Miete berechnet wie entsprechend dem Hauptmietvertrag, umgelegt auf die Wohnfläche, eigentlich fällig wären, also demnach der Hauptmieter Geld in seine eigene Tasche wirtschaftet.

Und? Es herrscht Vertragsfreiheit. Vermietung (auch Untervermietung) wird i.d.R. mit der Absicht Geld zu verdienen betrieben, nicht zur Kostendeckung.

Du hast allenfalls Anspruch auf Einsicht der für dich relevanten Belege zu den Betriebskosten.

Hat man als Untermieter in einer WG (...) das Recht den Hauptmietvertrag einzusehen?

Klar, wenn du dafür irgendwo eine Rechtsgrundlage finden solltest. Ich kenne jedenfalls keine.

Ich habe die Vermutung, dass der Hauptmieter den Untermietern mehr Miete berechnet wie entsprechend dem Hauptmietvertrag, umgelegt auf die Wohnfläche, eigentlich fällig wären, also demnach der Hauptmieter Geld in seine eigene Tasche wirtschaftet.

Und? Schonmal was von Vertragsfreiheit gehört? Der Hauptmieter darf soviel verlangen, wie er will und du zahlst, solange es keine Wuchermiete ist (§ 138 und § 558 Abs. 2 BGB).

Wenn das untervermietete Zimmer leer steht, ( Semesterferien ), muss der Hauptmieter trotzdem die volle Kaltmiete zahlen. Da ist es doch verständlich, wenn er sich dieses finanzielle Risiko entgelten lässt. Wenn also bei 5 Bewohnern ( 100.- je Person, gleichgrosse Zimmer ) insgesamt eine Kaltmiete von 450.- Euro gezahlt wird. Die 50.- Euro pro Monat sind zu wenig, wenn mit diesen 600.- jedes Jahr 3 leere Zimmer über mindestens 2 Monate finanziert werden müssen .

Hat man als Untermieter in einer WG (einer der Bewohner ist Hauptmieter, die anderen Bewohner Untermieter) das Recht den Hauptmietvertrag einzusehen?

Der Untermieter hat einen Vertrag mit seinem Vermieter (dem Hauptmieter).

Den Untermieter geht es nichts an, welche Verträge der Hauptmieter hat, genauso wie es bei normalen Mietverträgen in einem Mehrfamilienhaus den Mietern nichts angeht, was sie anderen für verträge haben.

Ich habe die Vermutung, dass der Hauptmieter den Untermietern mehr Miete berechnet wie entsprechend dem Hauptmietvertrag, umgelegt auf die Wohnfläche, eigentlich fällig wären, also demnach der Hauptmieter Geld in seine eigene Tasche wirtschaftet.

Das darf er.

MfG

Johnny

Hat man als Untermieter in einer WG das Recht den Hauptmietvertrag einzusehen?

Nein.

Ich habe die Vermutung, dass der Hauptmieter den Untermietern mehr Miete berechnet wie entsprechend dem Hauptmietvertrag, umgelegt auf die Wohnfläche, eigentlich fällig wären, also demnach der Hauptmieter Geld in seine eigene Tasche wirtschaftet.

Das darf er.