3er WG 2 Hauptmieter, Auszug eines Hauptmieters

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun kann es ja sein, dass der Vermieter nur die Lösung B zulässt um dabei zusätzlich die Miete zu erhöhen,

Richtig, einen gemeinsamen Mietvertrag kann man wirksam nur gemeinsam kündigen, wenn der Vermieter keinem einvernehmlichen Aufhebungsvertrg zustimmt oder er wie der Mieter Ausscheiden aus dem Mietverhältnis erklären.

sind damit jedoch nicht einverstanden und stimmen der Kündigung nicht zu. Kann ich notfalls eine komplette Kündigung Gerichtlich erzwingen?

Richtig, dessen Zustimmung zur Kündigung kann durch Gerichtsbeschluss ersetzt werden.

So machst du es richtig:

  • Lege dem Mitmieter eine gemeiname Kündigung vor (zum 31.01.2015)
  • Fordere ihn schriftlich auf, sie bis zum (Frist 03.11.2014) zu unterzeichen und zurückzugeben
  • Erkläre, dass du mit demnach fristgerecht möglicher Kündigung ab Februar 2015 keine Miete mehr zahlst
  • Weise ihn daruf hin, dass du nach Fristablauf 03.11 Zustimmungsklage erhebst
  • Erkläre, dass du für Vermieterforderungen über die Frist frühstmöglicher Kündigung hinaus (31.01.2015) Schadensersatz fordern wirst

G imager761

Wenn alle Möglichkeiten scheitern aus dem Vertrag zu kommen weil eine oder mehrere am Vertrag beteiligte Personen nicht zustimmen, bleibt dir nur den 2. Hauptmieter auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung zu verklagen.

Eine von mehreren Personen einer Mietvertragspartei kann allein nicht kündigen bzw. wäre eine solche Teilkündigung unwirksam.

Bin ich dazu berechtigt das komplette Mietverhältnis alleine zu beenden und dem anderen Hauptmieter demnach nur die Wahl zwischen einer neuen Wohnung oder dem neuen höherem Mietvertrag zu überlassen.

Nein

Kann ich notfalls eine komplette Kündigung Gerichtlich erzwingen?

Ja

dem stimme ich zu