Ständige Zwischenmieter / Untermieter akzeptieren?

1 Antwort

"Der Hauptmieter darf die Wohnung aber nicht ohne Weiteres an
Touristen untervermieten (BGH 2014, Az.: VIII ZR 210/13). Anderes gilt
nur, wenn der Vermieter hierzu seine Erlaubnis explizit erteilt hat.
Ansonsten gilt, dass eine kurzzeitige Untervermietung an ständig
wechselnde Touristen nicht im Interesse des Vermieters ist, die erteilte
Erlaubnis mithin nur die „normale“ Untervermietung umfasst, also die
auf Dauer angelegte Untervermietung an dieselbe Person."

Quelle: http://www.fr-online.de/recht/untermieter-untervermieten-touristen-wohnung-erlaubnis-vermieter,21157310,28028292.html

Etwas anderes habe ich nicht gefunden. Ich würde dir empfehlen, mit deinem Anliegen zu einer Verbraucherzentrale zu gehen und dir gegen eine geringe Geführ eine verbindliche, aktuelle Information einzuholen. Ansonsten lohnt sich auch Mitglied in einem Mieterschutzverein zu werden, das ist sicherlich preisgünstiger, als einen Fachanwalt zu konsultieren. Der Mietgliedsbeitrag beläuft sich in der Regel auf ca. 70 Euro jährlich.

Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Tipps. Mich an einen Mieterschutzverein zu wenden hatte ich auch schon überlegt. Schiebe das aber vormier her da ich eine einvernehmliche "Lösung" anstrebe, mittlerweile ist diese jedoch immer weiter in die Ferne gerückt.

@rensch81

Ich bin schon lange Mitglied in einem Mieterschutzverein und habe es keine Sekunde bereut, habe seinerzeit gleich eine Rechtschutzversicherung mit abgeschlossen.

@rensch81

Was ist nun zwischenzeitlich daraus geworden?