Wann endet die monatliche "Miete" von Elektrogeräten?

8 Antworten

Bei einem Mietvertrag sind die Hauptleistungen klar geregelt: Vermieter: Zur Verfügung stellen der Sache; Mieter: Zahlung des Entgelts.

Somit gibt es kein Ende der Miete. Selbst wenn die Geräte abgezahlt sind, ist die Miete weiterhin fällig.

Ist diese Gebühr denn im Mietvertrag überhaupt vereinbart? Wenn ja, musst du zahlen bis du ausziehst, auch wenn das Gerät an sich schon längst abgeschrieben ist. Aufgabe deines Vermieters ist es, das Gerät permanent funktionstüchtig zu erhalten und erforderlichenfalls auszutauschen, das auf seine Kosten. 27 EUR/Monat finde ich ganz schön happig, ja Wucher. Aber Vertrag ist Vertrag. Jedenfalls bei jahrelanger Praxis, haben die Geräte sich schon mehrmals amortisiert.

Schreib bitte, was genau dazu im Mietvertrag steht.

Verlangt er zusammen für die beiden UM den Betrag oder von jedem?

Neben den üblichen Nebenkosten steht dort:

- 41,67 (15€ Schmerzensgeld* + 15€ Elektrogeräte und Mitbenutzung anderer Dinge + x)

Der andere Mitbewohner zahlt ebenfalls 27€ extra für diese Dinge

*Schmerzensgeld verlangt er dafür, dass er den "Hauptmieterjob" macht. Aber wie ich mich jetzt belesen habe, sind das Verwaltungskosten, die nicht zu berechnen sind.

@Zoelaa

Das ist ja ein gewaltiger Raffzahn und noch dazu ein unverschämter. Sind denn die "anderen Dinge" und "Elektrogeräte" namentlich benannt?  Sind sie den anteiligen Betriebskosten (welche?) zugeordnet. "Schmerzensgeld" >>ein Witz. Das kannst du berechtigterweise auf jeden Fall ab sofort herausrechnen und für die Vergangenheit wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) zurückfordern.

Was zahlst du an Nettomiete und für Betriebskosten. Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlung?

@albatros

Die Miete schlüsselt sich folgendermaßen auf:

179€ Kaltmiete + 8,33 Carportnutzung + 13,33 DSL + 6€ GEZ + 58,67€ Gas plus Strom + 41,76 (Schmerzensgeld + Elektrogeräte und Mitbenutzung anderer Ding + x)

Genau so steht das im Mietvertrag.

    Wann muss man nicht mehr für Elektrogeräte zahlen, wenn sie dem Wert nach augenscheinlich abbezahlt sind?

Wenn man nicht mehr dort wohnt.

Ob Geräte abgezahlt sind ist nicht relevant.

Dafür muss aber der Vermieter auch für Reparatur und Ersatz sorgen.

Ich will mich dagegen wehren, denn meiner Meinung nach sind die Geräte längst abbezahlt.

 

Folglich müsstest Du auch keine Wohnungsmiete mehr zahlen, wenn das Haus schon abgezahlt ist?

Ausschlaggebend ist hier nur die vertragliche Vereinbarung. Steht dort drin, dass Ihr dafür zahlt, dann macht Ihr das bis zum St. Nimmerleinstag.

Wenn die Geräte defekt sind, muss der Hauptmieter nur für einen Ersatz oder eine Reparatur sorgen.

Wann muss man nicht mehr für Elektrogeräte zahlen,

wenn man dort auszieht oder den Vertrag ändert

Steht der Hauptmieter in der Nachweispflicht, diese Kosten zu rechtfertigen?

Nein. Wenn Du ein Auto mietest, kannst Du ja auch nicht vom Vermieter verlangen, Dir die Kaufrechnung des Fahrzeugs vorzulegen und nachzuweisen, ob er die Finanzierung bereits abgeschlossen hat.

In der "Miete" für die Elektrogeräte ist z.B. auch beinhaltet, daß Dein Mitbewohner ein Neugerät beschaffen muss, wenn das alte kaputt ist. Er muss dazu also Rücklagen bilden.

So, wie Du auch Miete zahlen musst, wenn die Wohnung vom Eigentümer längst abbezahlt ist.