Darf dies der Gerichtsvollzieher?

8 Antworten

klar kann er das pfänden



Wenn jemand Schulden hat oder generell weil er keinen Unterhalt , Unterhaltsvorschuss etc. nicht zahlen kann

aber dann ne 200 Euro Jacke haben... zu geil

User48499 
Fragesteller
 12.10.2017, 22:32

Sind Sie sich da sicher? Ich habe hier https://www.bbx.de/privatinsolvenz-was-darf-der-gerichtsvollzieher-pfaenden/ gesehen , dass Kleidung nicht gepfändet werden darf , außer es sind extrem teure Pelzmäntel oder etwas in der Art

Katinka61  12.10.2017, 22:34
@User48499

Grundsätzlich muss der Gerichtsvollzieher die Dinge unangetastet lassen, die zur Sicherung des Existenzminimums gehören

eine 200 Euro Jacke gehört da nicht dazu.. und da es nicht deine einzige Jacke ist und du somit nicht am Existenzminimum bist  , darf er sie pfänden

User48499 
Fragesteller
 12.10.2017, 22:36
@Katinka61

Und wenn es die einzige Jacke wäre ?^^

Katinka61  12.10.2017, 22:38
@User48499

ist es aber nicht.. und jetzt hör auf zu trollen.. und kümmer dich lieber um Verhütung

User48499 
Fragesteller
 12.10.2017, 22:39
@Katinka61

Ich frage ja wenn , du kannst ja nicht wissen wie viele Jacken jemand hat. 

Definitiv NEIN. Allein die Idee oder Frage schon ist pervers und unmoralisch. Es darf dem Schuldner nichts genommen werden was dem bescheidenem Lebensstandart dient.

Kleidung dürfen definitiv nicht genommen werden und wenn mir ein Gerichtsvollzieher Kleider nehmen würde und es nur versuchen würde, dann würde ich den so verklagen und fertig machen, dass er dannach nicht mal mehr einen Job als Pförtner bekommen würde....

Quelle:

http://www.schuldnerakuthilfe.com/gerichtsvollzieherseite.html

Sage mal. Bei deinen ganzen Fragen zu diesem Thema frag ich mich langsam ob das Thema Verhütung für dich keine Rolle spielt u du jetzt für 20 Kinder zahlen darfst u zudem noch Kuckuckskinder hast.

User48499 
Fragesteller
 12.10.2017, 22:33

Nein , ich frage doch nur :c 

Maleficent666  12.10.2017, 22:34
@User48499

Für den Fall der Fälle?^^

Kondome sind günstiger ;)

User48499 
Fragesteller
 12.10.2017, 22:36
@Maleficent666

Ist ne etwas längere Geschichte...^^ und wahrscheinlich sind die Fragen auch unnötig.Könnte ich dir vielleicht mal alles per Nachricht schreiben?Dann könntest du mir ja mal deine Meinung dazu sagen.

Maleficent666  12.10.2017, 22:41
@User48499

Oh ne. Ich glaub ich wäre überfordert mit Dir^^

Hab schon zwei Antworten bei deinen Fragen gegeben u du hattest ssoooviele weitere Fragen die mein Hirn echt rauchen liesen^^ 

User48499 
Fragesteller
 12.10.2017, 22:43
@Maleficent666

Also ich meine nicht wirklich , dass ich Fragen dazu habe , jedoch mache ich mir die ganze Zeit Sorgen um etwas , was wahrscheinlich niemals passieren wird aber ich muss trotzdem die ganze Zeit daran denken und es macht mir die ganze Zeit Angst und ich weiß echt nicht mehr was ich tun soll.Aber trotzdem danke für deine Hilfe bei all den Fragen ^^

Maleficent666  12.10.2017, 22:50
@User48499

Man kann nur den Gerichtsvollzieher auf Dich hetzen wenn die Frau einen Titel über die Höhe des Unterhaltes hat. Wenn du schön pünktlich zahlst passiert auch nix. 

Aber wie gesagt bedarfs einen Titel, den du auch unterschreiben musst, bei Gericht / Jugendamt.

Aber was der pfänden darf weiß ich nicht. Da fehlt mir die Erfahrung

Erst mal Kleidung generell nicht. Das 5. Paar Schuhe aber schon. Gleiches gilt für alles. 2. Skijacke darf gepfändet werden und so. Es muß halt noch mal vorhanden sein. Gerichtsvollzieher sind auch nur Menschen die nicht mit Dir diskutieren wenn Du unbedingt was behalten willst.

Er muß bei allem ja auch eine Chance sehen das er oder eben die Verwertungsstelle es verwerten, also verkaufen kann.;)


Der GB wird nur Gegenstände mit Pfand belegen, die bei einer Versteigerung wenigstens die Kosten wieder herein bringen. Er hat kein Interesse daran, deine "Vermögenswerte" zu vernichten.

User48499 
Fragesteller
 12.10.2017, 23:03

Danke für Ihre Antwort.Wüssten Sie noch Folgendes:

Wenn eine Frau den "falschen Vater" bei der Geburtsurkunde bzw den Unterhaltszahlungen einträgt und er dann für ein oder mehrere Kinder Unterhalt/Unterhaltsvorschuss etc. zahlt und sich dann herausstellt , dass jemand anders der Vater ist und nichts davon wusste , muss dann der unwissende Vater das ganze Geld was der "falsche Vater" für seine Kinder gezahlt hat zurückzahlen?Und falls er dazu nicht in der Lage ist , entstehen dann Schulden für den leiblichen Vater?

DerHans  12.10.2017, 23:05
@User48499

Das habe ich dir heute Nachmittag schon beantwortet. Die Gelder die noch nicht verjährt sind, kann der "Geprellte" von der MUTTER zurück fordern. In der Regel ist da aber nichts zu holen.

User48499 
Fragesteller
 12.10.2017, 23:07
@DerHans

Also von der Mutter?Wenn z.B. ein unwissender Mann erfährt , dass er Kinder hat muss er also einfach nur in Zukunft Unterhalt zahlen und es können nicht Kosten für Ihn entstehen , sondern nur der Mutter , die den falschen Vater eingetragen hat?

DerHans  12.10.2017, 23:09
@User48499

Wenn das Jugendamt ebenfalls gezahlt hat, wird DIESES für die letzten 3 Jahre und das laufende, die Zahlungen zurück fordern.

User48499 
Fragesteller
 12.10.2017, 23:12
@DerHans

Also wie Sie sagten von der Mutter?Bzw muss man sich als Mann keine Sorgen zu machen , auf einmal zu Erfahren , dass man Vater ist und Unterhaltskosten in Höhe von z.B. 20.000€ zurückzahlen muss?