Darf dies der Gerichtsvollzieher?
Wenn jemand Schulden hat oder generell weil er keinen Unterhalt , Unterhaltsvorschuss etc. nicht zahlen kann etwas verpfändet bzw abgeben muss , darf dann Kleidung abgenommen bzw verpfändet werden?Ich rede jetzt nicht von 7000€ Mänteln oder soetwas in der Art sondern z.B. eine 200€ Jacke , 100€ Schuhe , 50 € also nicht extrem teuer aber auch nicht extrem billig.
8 Antworten
klar kann er das pfänden
Wenn jemand Schulden hat oder generell weil er keinen Unterhalt , Unterhaltsvorschuss etc. nicht zahlen kann
aber dann ne 200 Euro Jacke haben... zu geil
Grundsätzlich muss der Gerichtsvollzieher die Dinge unangetastet lassen, die zur Sicherung des Existenzminimums gehören
eine 200 Euro Jacke gehört da nicht dazu.. und da es nicht deine einzige Jacke ist und du somit nicht am Existenzminimum bist , darf er sie pfänden
Und wenn es die einzige Jacke wäre ?^^
ist es aber nicht.. und jetzt hör auf zu trollen.. und kümmer dich lieber um Verhütung
Ich frage ja wenn , du kannst ja nicht wissen wie viele Jacken jemand hat.
Definitiv NEIN. Allein die Idee oder Frage schon ist pervers und unmoralisch. Es darf dem Schuldner nichts genommen werden was dem bescheidenem Lebensstandart dient.
Kleidung dürfen definitiv nicht genommen werden und wenn mir ein Gerichtsvollzieher Kleider nehmen würde und es nur versuchen würde, dann würde ich den so verklagen und fertig machen, dass er dannach nicht mal mehr einen Job als Pförtner bekommen würde....
Quelle:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/gerichtsvollzieherseite.html
Sage mal. Bei deinen ganzen Fragen zu diesem Thema frag ich mich langsam ob das Thema Verhütung für dich keine Rolle spielt u du jetzt für 20 Kinder zahlen darfst u zudem noch Kuckuckskinder hast.
Nein , ich frage doch nur :c
Ist ne etwas längere Geschichte...^^ und wahrscheinlich sind die Fragen auch unnötig.Könnte ich dir vielleicht mal alles per Nachricht schreiben?Dann könntest du mir ja mal deine Meinung dazu sagen.
Oh ne. Ich glaub ich wäre überfordert mit Dir^^
Hab schon zwei Antworten bei deinen Fragen gegeben u du hattest ssoooviele weitere Fragen die mein Hirn echt rauchen liesen^^
Also ich meine nicht wirklich , dass ich Fragen dazu habe , jedoch mache ich mir die ganze Zeit Sorgen um etwas , was wahrscheinlich niemals passieren wird aber ich muss trotzdem die ganze Zeit daran denken und es macht mir die ganze Zeit Angst und ich weiß echt nicht mehr was ich tun soll.Aber trotzdem danke für deine Hilfe bei all den Fragen ^^
Man kann nur den Gerichtsvollzieher auf Dich hetzen wenn die Frau einen Titel über die Höhe des Unterhaltes hat. Wenn du schön pünktlich zahlst passiert auch nix.
Aber wie gesagt bedarfs einen Titel, den du auch unterschreiben musst, bei Gericht / Jugendamt.
Aber was der pfänden darf weiß ich nicht. Da fehlt mir die Erfahrung
Erst mal Kleidung generell nicht. Das 5. Paar Schuhe aber schon. Gleiches gilt für alles. 2. Skijacke darf gepfändet werden und so. Es muß halt noch mal vorhanden sein. Gerichtsvollzieher sind auch nur Menschen die nicht mit Dir diskutieren wenn Du unbedingt was behalten willst.
Er muß bei allem ja auch eine Chance sehen das er oder eben die Verwertungsstelle es verwerten, also verkaufen kann.;)
Der GB wird nur Gegenstände mit Pfand belegen, die bei einer Versteigerung wenigstens die Kosten wieder herein bringen. Er hat kein Interesse daran, deine "Vermögenswerte" zu vernichten.
Danke für Ihre Antwort.Wüssten Sie noch Folgendes:
Wenn eine Frau den "falschen Vater" bei der Geburtsurkunde bzw den Unterhaltszahlungen einträgt und er dann für ein oder mehrere Kinder Unterhalt/Unterhaltsvorschuss etc. zahlt und sich dann herausstellt , dass jemand anders der Vater ist und nichts davon wusste , muss dann der unwissende Vater das ganze Geld was der "falsche Vater" für seine Kinder gezahlt hat zurückzahlen?Und falls er dazu nicht in der Lage ist , entstehen dann Schulden für den leiblichen Vater?
Das habe ich dir heute Nachmittag schon beantwortet. Die Gelder die noch nicht verjährt sind, kann der "Geprellte" von der MUTTER zurück fordern. In der Regel ist da aber nichts zu holen.
Also von der Mutter?Wenn z.B. ein unwissender Mann erfährt , dass er Kinder hat muss er also einfach nur in Zukunft Unterhalt zahlen und es können nicht Kosten für Ihn entstehen , sondern nur der Mutter , die den falschen Vater eingetragen hat?
Wenn das Jugendamt ebenfalls gezahlt hat, wird DIESES für die letzten 3 Jahre und das laufende, die Zahlungen zurück fordern.
Also wie Sie sagten von der Mutter?Bzw muss man sich als Mann keine Sorgen zu machen , auf einmal zu Erfahren , dass man Vater ist und Unterhaltskosten in Höhe von z.B. 20.000€ zurückzahlen muss?
Sind Sie sich da sicher? Ich habe hier https://www.bbx.de/privatinsolvenz-was-darf-der-gerichtsvollzieher-pfaenden/ gesehen , dass Kleidung nicht gepfändet werden darf , außer es sind extrem teure Pelzmäntel oder etwas in der Art