unterhaltsvorschuss zurückzahlen nach ausbildung?

4 Antworten

Sobald ausreichend Verdienst da ist, muss er mit dem Abtrag anfangen, egal ob in 2 Jahren, oder in 30 Jahren.

Da dein Freund sich noch in der Ausbildung befindet, ist er unverschuldet leistungsunfähig.

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In diesem Fall wird der Unterhaltsvorschuss gewährt und in der Regel später nicht zurückgefordert.

Nein, das kann man nicht ausschließen und es ist auch nicht richtig, das zu tun. Da hättet ihr mit dem Baby vlt doch noch etwas warten sollen. Aber nun ist es nun mal so. viel Glück für euch.

deshalb heist es vorschuss,sowie er verdiehnt,muss er sich seiner verantwortung stellen

Klar, dann muss er Unterhalt zahlen, in der Regel aber nicht mehr.

@Eifelmensch

die schulden,die der staat übernommen hatt,werden eingefordert,wenns sein muss per gerichtsvollzieher

@fleppenweg

Wenn der Unterhaltsprlichtige sich in seiner 1. Ausbildung befindet und deswegen nicht leistungsfähig ist, dann laufen keine Unterhaltsschulden auf.

Es muss nichts zurückgezahlt werden!

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Jedoch versuchen einige JA-Mitarbeiter ihre Statistik bei der Rückholquote aufzubessern und stellen unrechtmäßige Forderungen.

Dagegen muss der Pflichtige dann vorgehen und muss dann auch nicht zahlen.

Gleichzeitig sollte bei solchem Gebahren des zuständigen JA-Mitarbeiters eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben werden.

@Eifelmensch

nicht richtig!!wie bafög und andere sozialen leistungen wird es bei entsprechender zahlungsfähigkeit zurück gefordert,ebendso wie vorschüsse für betreutes wohnen etc.

@fleppenweg

Wieso sollte es vom Vater zurückgefordert werden können?

Wenn der Vater nicht Leistungsfähig ist, besteht auch keine Unterhaltspflicht für ihn!

Durch die Ausbildung kann er auch nicht leistungsfähig werden, erst mit Abschluss.

Schau dir dazu mal die entsprechenden Kommentare zum 1603 BGB an.

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Nach deiner Logig könnte man den Vorschuss ja genau so gut von der Mutter oder einem Dritten fordern.

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Genau deswegen gibt es auch die Kann-Bestimmung im UVG.

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UVG ist etwas anderes wie Bafög oder andere sozialen Leistungen.