Nimmt ein Gerichtsvollzieher einen alten PC vom Sohn mit?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Nimmt ihn nicht mit 100%
Nimmt ihn mit 0%

2 Antworten

Ums kurz zu machen: der GV kann den PC und auch die anderen Sachen mitnehmen (§808 Abs. 1 ZPO). Aufgrund des Zeitwerts und des im Verhältnis hierzu stehenden Aufwandes wird der GV in der Regel von einer Pfändung absehen (ggf. § 803 Abs 2 ZPO). Unpfändbare Sachen sind aufgrund Deiner Ausführungen nicht ersichtlich (§ 811 ZPO).

Nimmt ihn nicht mit

Nein...die nehmen nur was mit, was sie bei einer Versteigerung auch zu Geld machen können, und da gehört ein gebrauchter PC sicher nicht dazu.

WIllana 
Fragesteller
 07.10.2018, 15:54

das dacht ich mir auch als ich die werte vom pc hier aufgeschrieben habe, allein der transport wäre halb so teuer wie der pc, und ich schätze 300 euro sind vllt sogar n bisschen zu viel geld für dieses teil, und ganz davon zu schweigen wer das ersteigern will und wie viel die formatierung kostet

Woelfin1  07.10.2018, 15:56
@WIllana

Allerdings wundert es mich schon, dass man zwar kein Geld hat, sich aber Internet leisten kann..... irgendwo sind da die Prioritäten falsch gesetzt