Nimmt ein Gerichtsvollzieher einen alten PC vom Sohn mit?
Also, bei uns kommt der gerichtsvollzieher bald vorbei, da meine mutter viele schulden hat seit mein vater weg ist und 4 jahre keinen unterhalt gezahlt hat, irgentwo musste da geld ja her (bin 16), in diesem Haus gibt es nichts, was der GV mitnehmen könnte was sich lohnen würde auch nicht für die gerichtskosten, ausser VIELLEICHT mein PC, wir brauchten damals einen neuen und meine mutter hat gesagt ok du hast geburtstag dann kaufen wir einen nicht ganz so schlechten, damals 800 euro gekostet, hab mir von ersparten ne neue grafikkarte eingebaut 2016, eine 1060, aber das ist das einzige und der rest vom pc ist so wie damals, 8gb ram, nicht allzu guter prozessor, dieses ding ist mit der grafikkarte vielleicht 300-400 euro wert, ob die das bei der versteigerung überhaupt reinkriegen ist eine andere sache, dann der monitor von 2017 den ich mir auch von erspartem gekauft habe für 250 euro (der ist inzwischen warscheinlich auch nur 150 wert) und jetzt frag ich mich, da ich den PC ja auch für schule brauche und es kein krasser pc ist, ja es ist ein gamer pc aber er is alt und ich spar schon für nen neuen da er einfach nicht mehr so gut ist wie damals, wollte ich fragen ob der den A: überhaupt mitnehmen würde ob es sich lohnt, transportkosten und der typ der den zurücksetzt müssen auch bezahlt werden, und B: ob er überhaupt sachen vom Sohn mitnimmt. Dass er damit die Schuld begleichen kann ist aus dem raum das sind mehr als 1000 euro, aber nur für die gerichtskosten nimmt der den mit? ich mein ich brauch ihn für schule und in 1 jahr ausbildung d.h. er müsste nen neuen, kostengünsigen besorgen welche auch so 100 euro kosten weil es sind pcs.
Und bevor ihr jetz kommt "ja man hätte ja nicht son krassen pc kaufen brauchen", 1. ich hatte geburtstag, 2. der sollte auch mal n bisschen dienen und nicht nach 3 jahren schon so langsam sein dass man den browser erst nach 10 min öffnen kann was bei den alten 2 der fall war.
EDIT: Ach ja, diese ganzen sachen waren geschenke von meiner Oma, meine mutter hat das nicht gekauft, meine oma lebt bei uns, und bei dem monitor und der grafikkarte hab ich ihr halt das geld gegeben dafür
Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen
2 Antworten
Ums kurz zu machen: der GV kann den PC und auch die anderen Sachen mitnehmen (§808 Abs. 1 ZPO). Aufgrund des Zeitwerts und des im Verhältnis hierzu stehenden Aufwandes wird der GV in der Regel von einer Pfändung absehen (ggf. § 803 Abs 2 ZPO). Unpfändbare Sachen sind aufgrund Deiner Ausführungen nicht ersichtlich (§ 811 ZPO).
Nein...die nehmen nur was mit, was sie bei einer Versteigerung auch zu Geld machen können, und da gehört ein gebrauchter PC sicher nicht dazu.
Allerdings wundert es mich schon, dass man zwar kein Geld hat, sich aber Internet leisten kann..... irgendwo sind da die Prioritäten falsch gesetzt
das dacht ich mir auch als ich die werte vom pc hier aufgeschrieben habe, allein der transport wäre halb so teuer wie der pc, und ich schätze 300 euro sind vllt sogar n bisschen zu viel geld für dieses teil, und ganz davon zu schweigen wer das ersteigern will und wie viel die formatierung kostet