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8 Antworten

Auf keinen Fall einer Ratenzahlung zustimmen! Was dein Mann will oder nicht, ist hier nicht von Belang. Er ist verpflichtet, den Unterhalt in voller Höhe zu zahlen und sich notfalls einen Nebenjob zu suchen. Geh zu einem Anwalt und setze die Ansprüche für deinen Sohn wenn es sein muss gerichtlich durch.

Nach dem Gesetz (§ 806 b ZPO) sind Ratenzahlungen über den Gerichtsvollzieher in der Form möglich, dass in der Regel die Schuld binnen einer Frist von sechs Monaten getilgt sein muss.

Ich würde aber - sofern Dir der Arbeitgeber bekannt ist - unbedingt eine Lohnpfändung beantragen. Alles was über der Pfändungsfreigrenze liegt, derzeit € 989,98 (bei einer Person, wenn keine weiteren unterhaltsberechtigten Personen da sind), ist pfändbar. Bei laufendem Unterhalt ist die Pfändungsfreigrenze sogar geringer.

Erst mal muss er den ausgeurteilten Unterhalt lt. Urteil zahlen. In welcher Höhe er den rückständigen Unterhalt zurückzahlt, kann er nicht selber bestimmen, dies muss von beiden Seiten abgeklärt werden. Sollte es keine Einigung geben, dann kannst du zum Jugendamt -Rechtsbeistand- gehen, die regeln alles (Lohn-Pfändung ode Kontenpfändung)und zwar kostenlos. Ansonsten kannst du auch einen eigenen Anwalt im Auftrage deines Kindes nehmen (Prozesskostenhilfe beantragen - Verfahren kostet dann auch nichts) Viel Glück

Du brauchst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß. Dann pfändet der Gerichtsvollzieher alles oberhalb der Pfändungsfreigrenze.

Unterhaltsschulden gehen jeder anderen Schuld vor. Daher hast Du ganz gute Chancen. Auf derart geringe Raten mußt Du Dich also überhaupt nicht einlassen!

ich glaube du musst dem nicht zustimmen, soweit ich das weiß kann der Gerichtsvollzieher die Höhe der Raten in Anhängigkeit vom Einkommen bestimmen, ansonsten kann der Gerichtsvollzieher Wertgegenstände pfänden