Unterhaltsvorschuss, laufen Schulden an?

4 Antworten

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Nein, muss er nicht.

Er ist nicht leistungsfähig und da muss er den UVG auch nicht zurückzahlen.

Er sollte beim Jugendamt auf keinen Fall einen Titel unterschreiben solange er ALG2 bezieht.

wenn du unterhaltsvorschuss beantragst, wird sein einkommen sofort mit nachgeprüft. da er alg2 bekommt, ist er als nicht leistungsfähig einzustufen. somit laufen für den zeitraum auch keine schulden für ihn auf.

Wenn er nicht zahlungsfähig ist, laufen auch keine Schulden auf, solange er keinen Titel unterschreibt.

Forellenschreck 
Fragesteller
 13.09.2017, 11:46

Weist Du ob in diesem Fall das JA die Forderung an das JC abtritt?

Forellenschreck 
Fragesteller
 13.09.2017, 11:49
@Forellenschreck

Danke! Deine Antwort bestätigt meine Recherchen! Da mein Ex erwerbslos
ist und ALG 2 erhält, weisst Du ob in diesem Fall das Jugendamt die
Unterhaltsvorschüsse das JC zahlen lässt?

DasNeueProfil  13.09.2017, 11:54
@Forellenschreck

Das kann ich mir nicht vorstellen. Der UV des JA wird ja nicht auf den ALG2-Satzes deines Ex angerechnet, sondern steht dem Kind zu.

Menuett  14.09.2017, 19:29
@Forellenschreck

Nein, das kann das Jugendamt überhaupt nicht.

Natürlich laufen die Schulden bei ihm auf, der Unterhaltsvorschuß ist ja gerade dafür gedacht Mütter mit nichtzahlenden Vätern zu helfen. Allerdings nicht indem das Jugendamt Steuergedzahlungen für den säumigen Zahler unter den Tisch fallen läßt.

Forellenschreck 
Fragesteller
 13.09.2017, 11:07

Du hast die Frage nicht verstanden.

markusher  14.09.2017, 14:57

du hast die frage trotzdem falsch beantwortet. da er nicht leistungsfähig ist, laufen für ihn keine schulden auf. er weigert sich ja nicht, nicht zu zahlen. er kann nicht zahlen, da er kein einkommen hat.

Artus01  14.09.2017, 16:21
@markusher

Wenn Du das so meinst.

Menuett  14.09.2017, 19:30

Nein, ein nicht leistungsfähiger Vater muss keinen UVG zurückzahlen.

Artus01  14.09.2017, 19:42
@Menuett

Du vergißt da was wesentliches, es geht hier um Steuergelder. Der Staat ist schon aus dem Grunde gehalten derartige Leistungen zurückzuholen.

Die Tatsache daß jemand derzeit nicht leistungsfähig ist, bedeutet nicht daß das bis in alle Ewigkeit so ist. Ein Vollstreckungsbescheid hat 30 Jahre Gültigkeit.

Forellenschreck 
Fragesteller
 14.09.2017, 19:44
@Menuett

Das Gericht kann dennoch den Vater dazu zwingen jeden Job anzunehmen. Er würde dann nicht nur vom Jobcenter sondern auch noch vom Gericht extrem durchleuchtet und sanktioniert bis über Pfändungsfreigrenzen hinaus. Warum hat er seinen Job aufgegeben obwohl er unterhaltspflichtig ist. Er war zuletzt selbständig und konnte gesundheitlich nicht weiter diesen Job ausüben. Darüber hinaus darf das Ja zur Heranziehung des Unterhalts die Daumenschrauben noch weiter andrehen als das Jobcenter es darf. Ich will das alles  nicht weil er zu betreffenden Zeitraum viel für die Betreuung der Tochter eingesprungen ist während ich Geld verdienen konnte und meine Karriere gemacht habe. Ausserdem hoffe i h für ihn das er bald wieder in Brot und Lohn steht womit sich das Thema dann von selbst erledigt hat. Ich verdiene momentan sehr gut und bin nicht darauf angewiesen.

Forellenschreck 
Fragesteller
 14.09.2017, 19:49
@Artus01

Wie kommst denn jetzt auf die Erläuterung eines Vollstreck.scheids. Alter du interpretierst ja alles falsch.

Natürlich zahlen die Steuerzahler. Aber was ist das schon im Hinblick auf die anhaltende Flüchtlingswelle in D. Also dieses Argument zählt ja nun wirklich nicht zumal man sein halbes Leben bereits eingezahlt hat. Was man von den Flüchtlingen die FAMILIENNACHZUG verlangen nicht wirklich behaupten kann

Artus01  15.09.2017, 03:03
@Forellenschreck

Nö, so falsch interpretiere ich das nicht.

Natürlich wird das Jugendamt einen VB erwirken wenn er nicht zahlt und erst recht wenn er nicht zahlen kann.

Das man niemanden so leicht dazu zwingen kann zu arbeiten dürfte hinreichend bekannt sein, falls er sich nicht allzu dämlich anstellt. Ist sein Arbeitsunwille allerdings allzu offensichtilich fängt er sich noch ein Strafverfahren nach § 170 StGB ein.

Auf all die Sachen hast Du keinen Einfluß mehr sobald du Unrehaltsvorschuß beantragst.

Abschließend noch eine kurze Anmerkung. Die Bemerkung mit den Flüchtlingen ist einfach nur dumm und vollkommen daneben!

Achimderhund12  14.12.2019, 09:21
@Menuett

Steht das wo schwarz auf Weiss?

Menuett  14.12.2019, 11:58
@Artus01

Nein. Er ist zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Unterhalts nicht leistungsfähig. Den muss er überhaupt nicht zurückzahlen. Da kommt es zu keinem Titel und er sollte sich auch nicht austricksen lassen und einen unterschreiben. Das muss er nämlich nicht.

Es heißt Gesetz zu Sicherung des Unterhalts von Kindern alleilnstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder - ausfalleistungen.

Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, in diesem Fall würde der Unterhalt einfach ausfallen.

Menuett  14.12.2019, 12:04
@Artus01

Nein. Um einen Vollstreckungsbescheid erwirken zu können, muss er schuldhaft arbeitslos sein.

Er hätte gar keine Leistungen bekommen, wenn das der Fall gewesen wäre.

Jemand der 8 Jahre arbeitslos ist, der bekommt vielleicht einen Job mit Mindestlohn. Auch hier wäre kein Unterhalt fällig, er hat einen Selbstbehalt von 1080€.

Nur wer tatsächlich leistungsfähig ist, der muss Unterhalt zahlen. Nur wer sich tatsächlich drückt, kann einen fiktives Gehalt angerechnet bekommen.

Das ist bei 8 Jahren Arbeitslosikeit mehr als nur unwahrscheinlich der Fall. Da hätte das Jobcenter nicht mitgemacht.

Menuett  14.12.2019, 12:06
@Achimderhund12

In der Düsseldorfer Tabelle.

Dort stehen klare Angaben zur Höhe des Selbstbehalts.

Auch der Titel des Gesetzes ist eindeutig:

Gesetz zu Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder - ausfalleistungen.

Artus01  14.12.2019, 13:44
@Menuett

Kompletter Unsinn !

Mehr ist zu dem Thema nicht zu sagen.

Menuett  14.12.2019, 13:57
@Artus01

Völliger Blödsinn.

Ist zufällig mein Job, solche Dinge zu wissen.

Drei mal darfst Du raten, wo ich arbeite.

Artus01  14.12.2019, 13:58
@Menuett

Es ist vollkommen wuscht wo Du arbeitest, wir sind hier nicht bei Robert Lemke, Du schrebst Unsinn.

Menuett  14.12.2019, 14:02
@Artus01

Nein, ist es nicht.

Ich habe das entsprechende Wissen, Du ganz offensichtlich nicht.

Nein, jemand der schuldlos kein Geld verdient, muss den Unterhaltsvorschuss - der in diesem Fall ein Unterhaltsausfall ist - nicht zurückzahlen.

Was z.B. auch während des Studiums, bei Minderjährigen und in der Ausbildung häufig der Fall ist.

Aber halt eben auch bei schuldlos Arbeitslosen und Geringverdienern.

Woher beziehst Du dieses "Wissen"?

Das ist einfach nur völliger Blödsinn.