Darf der Chef mein freien Tag streichen?

5 Antworten

Von Experte Familiengerd bestätigt
Könnten die es mir streichen?

Nur im absoluten Notfall. Da muss der AG aber belegen können, dass ohne Deine Anwesenheit dem Betrieb großer Schaden entsteht (z.B. Verlust eines großen Auftrags) oder bei Notfällen wie z.B. Brand, Überschwemmung.....

Dienst-/Schicht-/Arbeitspläne können im "Normalfall" einseitig nicht geändert werden. Einmal bekannte Arbeitseinsätze sind für beide Seiten verpflichtend, ein AN hat auch ein Recht auf Freizeitgestaltung.

Solltest Du trotzdem am Freitag oder Samstag arbeiten, obwohl "frei" geplant war, wären das Überstunden, da Deine Krankheitstage vom AG so zu bezahlen sind, wie Du ohne Krankheit hättest arbeiten müssen.

Der Arbeitgeber hat das DIrektionsrecht. Bedeutet, er darf dem Arbeitnehmer (im Rahmen der Gesetze und des Arbeitsvertrags) vorschreiben, wann dieser zu arbeiten hat.

ABER: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer mindestens vier Tage vorher ankündigen, dass er arbeiten muss! Sprich, wenn dir morgen gesagt wird, dass du Freitag und Samstag arbeiten gehen sollst, obwohl im Dienstplan steht, dass du frei hast, ist die Vorlaufzeit zu kurz - und du kannst es verweigern.

Allerdings gehen hier Theorie und Praxis wie so oft auseinander. Wer sich in solchen Momenten verweigert, muss als Konsequenz damit leben, dass in diesem Job Beförderungen dann sehr wahrscheinlich ausgeschlossen sind und man bei der nächsten Entlassungsrunde recht weit oben auf der Liste derer steht, die die Kündigung bekommen. Und auch sonst sorgt sowas nicht für mehr Kulanz vom Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer sie mal bräuchte...

Sprich, wenn dir morgen gesagt wird, dass du Freitag und Samstag arbeiten gehen sollst, obwohl im Dienstplan steht, dass du frei hast, ist die Vorlaufzeit zu kurz - und du kannst es verweigern

Das kann der Arbeitnehmer sowieso, wenn die Anordnung seine freien Tage betrifft.

Denn zu Deinem "ABER" gehört wesentlich auch, dass der Arbeitgeber kein Recht hat (von besonderen Situationen abgesehen), über arbeitsfreie Tage des Arbeitnehmers zu verfügen!

Sein Weisungsrecht nach der Gewerbeordnung § 106 "Weisungsrechts des Arbeitgebers" hat er mit der einmal erfolgten Bekanntgabe des Dienstplans "aufgebraucht"(siehe die richtige Antwort von Hexle2) .

wenns aus betrieblichen gründen notwendig ist klar.

Diese "betrieblichen Gründe" müssen dann aber schon sehr gravierend sein (siehe die richtige Antwort von Hexle2)!

Wie musst du denn sonst arbeiten?

Das verschwigst du hier.

Ansonsten, wenn betriebliche Gründe für ein arbeiten sprechen, kann er den freien Tag streichen und muss ihn bezahlen.

Diese "betrieblichen Gründe" müssen dann aber schon sehr gravierend sein (siehe die richtige Antwort von Hexle2)!

Wie musst du denn sonst arbeiten?

Welche Rolle soll das spielen?

Jain, er kann es verschieben. Sprich er kann Ihnen stattdessen später an anderen Tagen freigeben.

Woher ich das weiß:Recherche

Nein - bzw. nur in besonderen Ausnahmefällen (siehe die richtige Antwort von Hexle2).