Arbeitsvertrag ist das rechtens?

3 Antworten

Meine Frage ist das alles Rechtes? Darf der Chef das so machen?

Schlicht und einfach: Nein!

Erstens ist ein Dienstplan einmal vom Arbeitgeber bekanntgegebener Dienstplan verbindlich - auch für ihn; sein Weisungsrecht bezüglich der Lage der Arbeitszeit (nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers") hat er dann "verbraucht".

Zweitens darf der Arbeitgeber einen einmal bekanntgegebenen Dienstplan nur noch mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers ändern (von tatsächlichen Notfällen und unausweichlichen betrieblichen Erfordernissen abgesehen).

Drittens sind die Arbeitstage vertraglich ohnehin auf Montag bis Freitag festgelegt - und daran hat sich auch der Arbeitgeber zu halten!

Ob sich Deine Freundin mit ihrem "guten Recht" gegen ihren Arbeitgeber durchsetzen kann oder will, kann ich nicht beurteilen; "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge. Sollte sie ihrem Arbeitgeber aber nochgeben wollenb, sollte sie mindestens die Erstattung der ihr dadurch entstehenden Kosten verlangen.

Vielen Dank für die Antwort das hilft sehr weiter;)

@Selfie2019

Viel Glück🍀und gute Nerven!

Wenn er dich aus betrieblichen Gründen benötigt, dann kannst du nicht nein sagen. Sonst wäre es Arbeitsverweigerung und die Kündigung folgt auf dem Fuße.

Sonst wäre es Arbeitsverweigerung und die Kündigung folgt auf dem Fuße.

Das ist Unsinn!

Erstens ist der Dienstplan (noch) nicht geändert!

Zweitens darf der Arbeitgeber den Dienstplan nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers ändern (von Notfällen abgesehen)!

Drittens sind die Arbeitstage vertraglich auf Montag bis Freitag festgelegt - und daran hat sich auch der Arbeitgeber zu halten!

Wenn der Dienstplan sich ändert, muss man ihr das 4 Tage vorher mitteilen. Das ist von heute bis Samstag gegeben.

Erstens ist der Dienstplan (noch) nicht geändert!

Zweitens darf der Arbeitgeber den Dienstplan nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers ändern (von Notfällen abgesehen)!

Drittens sind die Arbeitstage vertraglich auf Montag bis Freitag festgelegt!