Bungalow genau auf Grundstücksgrenze?

7 Antworten

Ob der Bau dieses Fenster erlaubt war, spielt inzwischen eher keine Rolle mehr. Eine Grenzbebauung ist mit Zustimmung des Nachbarn immer möglich. 

Du hast das Haus gekauft wie gesehen. An der Außenfassade des Bungalows  darfst DU überhaupt nichts machen, denn das ist Eigentum des Nachbarn. Es gibt Fenster, die wurden nur gebaut um Tageslicht ins Haus zu lassen, in denen aber selten bis nie  jemand raus schaut. Ich würde mir also erst mal gar keinen Kopf um das Fenster machen, sondern abwarten. Vielleicht werden  es ja auch für euch nette Nachbarn und euch stört das Fenster später nicht mehr. 

kh023 
Fragesteller
 12.07.2017, 21:47

das fenster ist 80cm zu 80cm groß und in deren badezimmer wo die hände gewaschen werden

kabbes69  12.07.2017, 22:04
@kh023

na ja Geschmacksache. Dann hätte ich als Nachbar in dem Zimmer Milchglas. Ob früher Verwandschaft oder nicht,  im Badezimmer will ich mich unbeobachtet bewegen können.  Nicht wegen dem Rausschauen, sondern damit niemand rein sieht. Wenn die Nachbarschaft allerdings mitbekommt, dass du dich um eine Abrißverfügung des Hauses bemühst. ... sie wird es dir für ewig danken. 

Fenster zu nageln? Sonst noch was? Sollen die Nachbarn im Dunkeln sitzen oder was? Wenn man alle Fenster vernagelt, oder gar nicht erst einbaut, die Ausblick auf ein anderes Haus haben, würde die Fensterindustrie pleite gehen. Und die Elektrizitätswerke wären überlastet.

Ihr wußtet das doch BEVOR ihr das Haus gekauft habt. Das Fenster ist ja wohl kaum nachträglich da hin gemacht worden.. Und um den Bungalow von der Grundstücksgrenze zu bekommen, müsste man den abreißen.

Und selbst wenn ihr per Gerichtsbeschluß erreicht, das die Nachbarn das Fenster zu machen: Mit der guten Nachbarschaft war es dann mal.

Zwischen beiden Häusern muss ein Mindestmaß von 6 Metern sein. Ansonsten könnt ihr euch von Katasteramt online einen Auszug ausdrucken und da seht ihr, welche Gebäude baurechtlich zugelassen sind. Das kann unter Umständen mal sehr interessant sein

kh023 
Fragesteller
 12.07.2017, 21:47

danke

kabbes69  12.07.2017, 21:53

Katasteramt online einen Auszug ausdrucken und da seht ihr, welche Gebäude baurechtlich zugelassen sind 

was aber in den Ländern unterschiedlich gehandhabt wird. Bei uns zB nicht!

Zum Einen spricht der Baubestand für die Zulässigkeit einer Grenzbebauung in diesem Bereich.

Für ein Fenster in der Grenzwand zum Nachbarn müßte aber in jedm Falle eine Dienstbarkeit als Baulast  für die erfordeliche Abstandsfläche eines solchen Fensters vereinbart sein.

Ohne  eine solche Vereinbarung wäre das Fenster bestandmäßig  illegal und der Nachbar dürfte es bei einer eigenen Ausnutzung der Grenzbebauung einfach durch die Errichtung seiner eigenen Wand zum Nachbarn hin schließen oder auch einen Zaun davor setzen.

Ein Blick ins Baulastenverzeichnis bringt Ihnen Klarheit.

Wenn, ist die Sache schon längst verjährt. Wäre ja noch schöner, wenn jemand nach 20 Jahren den Abriß eines Gebäudes verlangen könnte.

Pflanz halt nen Baum davor.