Trampolin stört Nachbarin

14 Antworten

Hi also die Antworten sind hier wirklich unsachlich. Es geht doch nicht nur darum was wessen recht ist. Ich habe auch so ein Trampolin direkt vor meinem Balkon, auf dem regelmässig gesprungen wird (morgen, mittags, teilweise auch noch abends). Sorry, ich finde das nicht fair im Sinne guter Nachbarschaftlichkeit. Warum fragt ihr euch nicht einfach, wie ihr reagieren würdet, wenn die Nachbarin 4 Stunden am Tag mit etwas quietscht? Kinder haben Recht und müssen sich austoben, aber sollten auch lernen auf andere Menschen Rücksicht zu nehmen. Daszu gehört meiner Meinung nach auch, den Nachbarn nicht morgens um 9 auf den Balkon oder in den Garten zu hüpfen. Wenn ihr noch Platz habt...warum stellt ihr das Teil nicht einfach weiter von der grenze weg, anstatt euch zu überlegen der Dame das Fenster zuzubauen? Sorry, aber das finde ich ganz schön frech...

Genau das ist auch meine Meinung!!Mir sind Vorschriften oder dergleichen eigentlich egal ich finde Rücksicht nehmen auf andere Menschen zeigt einfach Charakter und Respekt!!Gerade wenn mich nervt das sie meckert Stelle ich das Trampolin weg damit Ruhe ist wenn man schon keine Rücksicht nehmen möchte!!

Antwort aus ner ähnlichen Frage:

Fenster im Abstand von 1,50 m zur Nachbargrenze sind baurechtswidrig, auch wenn der > Nachbar zugestimmt hat.

Wie hoch welche Einfriedungen an der Grenze errichtet werden dürfen steht in der
jeweiligen Landesbauordnung, einem Bebauungsplan und im jeweiligen Landesnachbarrechtzsgesetz. Generelle Antworten sind somit nicht möglich.

by Seehausen

Aber das Fenster war da schon beim Kauf des Grundstücks.. Gilt da nicht eine stillschweigende Akzeptanz? Man hätte schon beim Kauf reklamieren müssen, oder sich für ein anderes Objekt entscheiden?

das mit den fenstern ist überholt, seehausen... gilt nicht mehr....

@Ausgezeichneter

Wenn das Fenster in einer alten Baugenehmigung genehmigt wurde hat es Bestandsschutz und die Nachbarbebauung muss den fehlenden Abstand bei Neubauten übernehmen.

Ein Trampolin ist keine bauliche Anlage sondern ein Spielgerät. Es ist auf dem Grundstück so aufzustellen, dass vermeidbare Störungern der Nachbarschaft nicht auftreten (Nachbarrechtsgesetz). Insebesondere ist es so aufzustellen, dass nicht der Eindruck entsteht, es wurde bewusst dorthin gestellt, um die Nachbarschaft zu ärgern.

Sichtschutz ist auch nicht gleich Sichtschutz, auch hier gelten in manchen BL Vorschriften, die man beachten muss. Frag bei Eurem Bauamt nach.

Suche mal da: http://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=grundst%C3%BCcksgrenzen+sichtschutz&oq=Grundst%C3%BCcksgrenzen+Sicht&gsl=hp.1.0.0i30.1751.3247.1.5697.6.3.0.3.3.1.1470.1690.0j2j7-1.3.0...0.0...1c.iB4jFwooa4&pbx=1&bav=on.2,or.rgc.rpw.r_qf.&fp=2be1d30dfcb4db92&biw=1319&bih=903

Stichwort: Grundstücksgrenzen Sichtschutz

gar nicht, ist dein grundstück - ihr pech