Immobilien Grundstücke Recht Gewohnheitsrecht
ein Eigentümerwechsel stattgefunden und wir haben mit diesen Nader Vorbesitzer unseres Hauses hat dem Nachbarn erlaubt für die Aufstellung einer Müllbox etwa 50 cm weit über die Grundstücksgrenze hinaus auf sein Grundstück zu gehen. Schriftliche Absprachen gibt es nicht. Nun hat bei den Nachbarn vor 4 Jahren chbarn so unsere Probleme. Können wir ohne weiteres fordern das diese Müllbox von unserem Grundstück entfernt wird?
4 Antworten
"Gewohnheitsrecht" gibt es bei Grundeigentum erst nach Jahrzehnten. Da die Nutzung durch den Nachbarn zunächst einvernehmlich erfolgte ist ihm schriftlich mitzuteilen, dass die Duldung nicht länger hingenommen wird und ihm einer angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen.
Müllbox zunächst mit Duldung vor vier Jahren Überbauung auf Nachbargrundstück um 50 cm und nach Eigentümerwechsel die Entfernung fordern?
Ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch könnte bei soi einem schwerwiegenden Problem helfen.
§ 912 Abs. 1 BGB lautet wie folgt: "Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat."
Die Heranziehung des 2. Absatzes vom 912er hatte ich mir erspart.
Selbstverständlich kannst du eine Entschädigung (Geldrente) bezüglich der 50 cm Überbauung vom Nachbarn fordern. Du kannst aber auch einen Abkauf nach § 915 BGB fordern.
Musst mal ausrechnen, aus welcher Variante ein für dich größerer Vermögensvorteil sich ergibt.
das ist alles toll, aber findet hier keine Anwendung, weil der nachbar kein Gebäude errichtet hat, sondern eine nicht ortsfeste müllbox aufgestellt hat
außerdem ist hier vorsatz
wieso Vorsatz?
Der Nachbar hat doch vor vier Jahren zur Aufstellung die Erlaubnis eingeholt.
Wo steht denn etwas, dass es sich um eine nicht ortsfeste Müllbox handelt?
mhm, eigentlich hast du recht, hätte man beim Kaufpreis einplanen müssen
ja könnt ihr, 4 jahre ist kein Gewohnheitsrecht und für so etwas gibt es das eigentich auch nicht, das muss schon bissel sinn machen, nicht einfach so jux und dollerei
Es ist euer Grundstück.
Ich hab das Problem selbst mit einem Zaun der 10 cm auf unserem Grundstück steht. Solange sich keiner beschwert ist alles in Ordnung.
Wir haben ihm halt die Option gelassen, das bisschen zu kaufen. (Hat er natürlich nicht gemacht) Seitdem war dann kein "Muh" und kein "Mäh" mehr und er verhält sich wieder "normal".
und der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen !!!
das steht da auch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!