MÜssen Anlieger einen Wanderweg hinter Grundstück pflegen/NRW?

3 Antworten

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Ihr seit nicht zuständig da es ein öffentlicher Weg ist. Für die Sauberhaltung ist die Stadt/ Grünflächenamt verantwortlich.

Unabhängig, ob es in NRW ggf. spezielle Landesgesetzgebung für Wanderwege gibt, hier allgemein erklärt:

Grundsätzlich müsst ihr nichts pflegen, was nicht euch gehört. Aber die Gemeinde kann in Rahmen ihrer Selbstverwaltung  (Art. 28 GG) Satzungen erlassen, die die Pflege um das Grundstück verpflichtend erklären  (heißen häufig Straßenreinigungs- oder Ordnungssatzung). Das wäre der Bereich der sogenannten Satzungshoheit aus der Selbstverwaltung. Ich gehe davon aus, dass das auch eure Gemeinde getan hat, weil gerne diese Pflicht weitergegeben wird. 

Ansonsten hat so gut wie jedes Land ein Straßen- und Wegegesetz. Da könnte es ggf. einige Hinweise geben.

Bester Rat ist aber entweder auf der Seite der Gemeinde nach einer o. g Satzung zu suchen bzw. direkt in der Verwaltung anzurufen und nachzufragen. Aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten jeder einzelnen Gemeinde ist deine Frage leider nicht konkreter zu beantworten.

Was zu eurem Grundstück dazugehört, müsst ihr mit pflegen. Was nicht mehr dazugehört, liegt in öffentlicher Hand.

Wenn das Land mit zu euch gehört und ihr es nicht mehr schafft, müsst ihr euch Hilfe besorgen. Wenn es euch nicht gehört, wendet euch an die Kommune.

Stimm grundsätzlich, aber z.B. der Gehweg vor normalen Grundstücken ist auch öffentliche Hand, aber die Pflege muss durch die angrenzenden Grundstücke erfolgen. Das kann hier auch so sein, darum ist der Tipp, sich an die Gemeinde zu wenden der einzig Richtige.

@MaxSensibel

Privathäuser haben vor ihrem Grundstück auch Pflichten. Mehrfamilienhäuser aber nicht.

@user89467

Natürlich muss auch vor Mehrfamilienhäusern der Gehweg sauber und schneefrei gehalten werden. Wie die Eigentümer das organisieren, ist ihnen vorbehalten.

@DeeDee07

Über einen Hausmeister wird das erledigt.