ein Stromkasten des Nachbarn steht auf unserem Grundstück

4 Antworten

Da kann aber etwas nicht stimmen und was bitte ist denn ein Stromkasten? Schaue in das Grundbuch in die Abteilung 2, denn dort sind entsprechende Lasten eingeschrieben worden, die zu beachten sind und wenn es dort keine gibt, den Netzbetreiber auffordern, diese Dinger zu entfernen. Hausanschlüsse gehören ja immer bis zum Zähler diesen Betreibern.

Hallo Schleudermaxe, im Grundbuch sind keine entsprechenden Lasten eingetragen. Es handelt sich, von unserem Stromversorger um sog. Übergabekästen. Von diesen Übergabekästen kann man entweder selbst bis in den Hauswirtschaftsraum ( Zählerübergabepunkt ) seinen Strom verlegen oder von einer Fachfirma verlegen lassen.

@dermoelli

Ich bin davon ausgegangen, daß hier das deutsche Recht erfragt wurde. Hier bei uns haben die Stromversorger damit nichts zu tun, zuständig sind hier die Netzbetreiber und die können nicht einfach auf fremden Grundstücken rumtoben. Viel Glück.

Das sind keine Stromkästen Ihrer Nachbarn, sondern die des Versorgers. sofern kein Eintrag in Abtl. II des Grundbuches vorhanden ist, dürfte es Absprachen zwischen Versorger und Voreigentümer geben. fragen Sie da mal nach! Sind die Leitungsrechte bzw. die Kästen in deren Bestand dinglich gesichert, haben Sie die einfach zu dulden.

Hallo Schelm1. es gibt weder Absprachen noch Eintragungen bzgl. einer Grundschuld für unser Grundstück. Wieso also sollten wir es dulden das auf unserem Grundstück zwei solcher Übergabekästen stehen ?

@dermoelli

Das ist geltendes Recht, dass die Einrichtungen von Versorgern mit Strom und Wasser auf Grundstücken zu dulden sind. Es gibt kein Bauwerk auf fremden Grundstück ohne die Zustimmung des Eigentümers. Wer war denn Eigentümer zum Zeitpunkt der Errichtung der Stromkästen, in dessen Verpflichtung Sie im Zuge seiner Rechtsnachfolge automatisch eingetreten sind?

Stromkästen gehören nicht den Nachbarn, sondern dem jeweiligen Versorgungsunternehmen. Die werden die "Kästen" versetzen, wenn nicht ein Eintrag in Abtl. II des Grundbuches vorhanden ist. Sind die Leitungsrechte bzw. die Kästen in deren Bestand grundbuchlich gesichert, haben Sie die einfach zu dulden.

Diese "Stromkästen" gehören dem Energienetzbetrieb, der die Erschließung der Grundstückes betrieben hat.

@Gerhart

Eben. Sowas nennt man Versorgungsunternehmen. Auch wenn die Grundstücke privat über einen Erschließungsvertrag erschlossen sind.

Diese Stromkästen gehören nicht den Nachbarn, sondern dem Versorger. Sicher ist im Grundbuch dies auch entsprechend eingetragen. Habt ihr vor Kauf das nicht eingesehen?

Man kann diese zwar versetzen lassen (auf eigene Kosten), aber das kostet in der Regel einen Haufen Geld.

Im Grundbuch sind keinerlei Einträge vorhanden. Die Stromkästen stehen auf unserem Grundstück. Wir werden also den Nachbarn, die Nutzung unseres Grundstücks durch deren Stromkästen, kündigen. Natürlich mit entsprechender Fristsetzung.

@dermoelli

Ich würde da mal langsam machen. Die Nachbaren haben garantiert nicht die Kästen da aufgestellt. Wenn - dann war es das Energieversorgungsunternehmen - aus welchen Gründen auch immer. Ich würde zuerst mal bei dem nachhören was es damit auf sich hat. Wenn ihr dem Nachbarn etwas kündigt, dann schreibt der 100%ig zurück, dass er nichts aufgestellt hat. Dem ist es doch Wurscht wie er seinen Strom kriegt; mit oder ohne Kästen...