Darf ich beim Bauen das Grundstück meines Nachbarn zeitweise mitbenutzen?
Hallo, ich habe eine Frage an alle, die sich ein bißchen mit Baurecht auskennen: Ich möchte gerne auf meinem Grundstück einen Anbau an meinem Haus vornehmen. Zum Ausschachten müsste ich allerdings zeitweise auf das Grundstück meines Nachbarn. Der hat mir das allerdings verboten. Jetzt frage ich mich, ob ich mich damit abfinden muss, oder ob er vielleicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, mir die Benutzung seines Grundstückes zu erlauben, wenn ich für alle Kosten aufkomme. Vielen Dank im Voraus!
11 Antworten

ist grundsätzlich möglich
siehe Hammerschlags- und Leiterrecht
z.B. bei Wikipedia

Ich glaub, wenn du es trotzdem tust-auch wenn du vielleicht Recht hättest, dann würde das das Verhältnis schon belasten. Und Nachbarschaftsstreitereien sind meistens sehr unschön. Lade ihn auf ein Glas wein ein und versuch ihn mit Worten zu überzeugen, vielleicht will er sich einfach nur bitten lassen.

Du kannst dich auf das Hammerschlags- und Leiterrecht berufen, wenn du unter anderem nachweisen kannst, dass
die Arbeiten anders nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden können,
Es gibt auch kleine Baumaschinen, die durch extrem enge Stellen kommen. Erkundige dich danach, was technisch machbar ist. Überhaupt ist es nicht ratsam, sein Recht beim Nachbarn auf Biegen und Brechen durchsetzen zu wollen.

Er ist nicht verpflichtet, dir die Mitbenutzung seines Grundstücks zu gestatten.
Also musst du so ausschachten, dass du sein Grundstück nicht benutzen musst.

Der Nachbar muß Dir das betreten seines Grundstückes nicht erlauben. Und selbst beim Ausschachten gibt es keinen Grund dafür.