Darf ich beim Bauen das Grundstück meines Nachbarn zeitweise mitbenutzen?

11 Antworten

ist grundsätzlich möglich

siehe Hammerschlags- und Leiterrecht

z.B. bei Wikipedia

Ich glaub, wenn du es trotzdem tust-auch wenn du vielleicht Recht hättest, dann würde das das Verhältnis schon belasten. Und Nachbarschaftsstreitereien sind meistens sehr unschön. Lade ihn auf ein Glas wein ein und versuch ihn mit Worten zu überzeugen, vielleicht will er sich einfach nur bitten lassen.

Du kannst dich auf das Hammerschlags- und Leiterrecht berufen, wenn du unter anderem nachweisen kannst, dass

die Arbeiten anders nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden können,

Es gibt auch kleine Baumaschinen, die durch extrem enge Stellen kommen. Erkundige dich danach, was technisch machbar ist. Überhaupt ist es nicht ratsam, sein Recht beim Nachbarn auf Biegen und Brechen durchsetzen zu wollen.

Er ist nicht verpflichtet, dir die Mitbenutzung seines Grundstücks zu gestatten.

Also musst du so ausschachten, dass du sein Grundstück nicht benutzen musst.

Der Nachbar muß Dir das betreten seines Grundstückes nicht erlauben. Und selbst beim Ausschachten gibt es keinen Grund dafür.