darf unser nachbar ein sichtschutz vor unser fenster bauen
Hallo alle zusammen..
also wie schon gesagt im titel geht es darum das der nachbar meiner eltern vor den fenster einen sichtschutz bauen tut.dazu ist noch folgendes zu sagen.
meine eltern habe eine gaststätte die wir 1991 gebaut haben direkt auf der grundstücksgrenze des damaligen nachbars.es wurde alles baulich vereinbart mit genehmigung und alles drum und dran.
dann kamen die neuen.seit gut 5-7 jahren wohnen die da.
nun haben wir neue fenster einbauen lassen die sogar kleiner sind als die vorigen und die neuen nachbar bauen nun keine 20cm vor den fenster einen sichtschutz weil die ein pool errichten wollen.
ist dies rechtens das sie uns das licht nehmen!! oder weiß vielleicht jemand wo man sich erkundigen kann?
MfG Stefan
2 Antworten
die müssen mit sowas einen gewissen abstand einhalten der is zwischen 50 cm bis 1 meter aber müsst ihr nachfragen is jedenfalls ned rechtens auch wenn es auf der grundstückgrenze ist
glaube ned höher wie 2.10 m aber bin mir ned mehr zu 100% sicher frag sicherheitshalber nochma nach also bei mir war es damals so das es 1 meter von grundstück weg sein musste und ned höher als 2,10 meter sein durfte aber kommt auf bauweise alter form usw an einfach ma nachfragen
Frage beim Bauamt, ob für diesen Sichtschutz eine Genehmigung erteilt werden muss.
also die kneipe steht auf der grundstücksgrenze und vor dem fenster bauen die das.also mindestens 50cm?? und wie hoch