Briefkastenschlüssel: wer darf Schlüssel haben?

10 Antworten

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Der Hausmeister darf ohne Deine Erlaubnis, keinen Schlüssel zu deinem Briefkasten haben.

Ebensowenig, wie zu deiner Wohnung. Daher kannst du von dem Hausmeister über deinen Vermieter die Herausgabe des Briefkastenschlüssels verlangen. Folgt dieser deiner Aufforderung nicht, kannst du deinem Vermieter die Kosten für ein neues Briefkastenschloss in Rechnung stellen, wenn du das Schloß gegen ein anderes Schloss, bei welchem Du alle Schlüssel hast, auswechselst.

Nein, nur Du als Mieter darfst den Schlüssel haben. Ausnahme: Du hast es genehmigt und dem Hausmeister gegeben wenn Du z.B. im Urlaub bist.

Ich würde dringend empfehlen Briefkastenschloss zu wechseln und vor Allem das Wohnungsschloss!

Das mit dem Breifkasten fällt unter Postgeheimnis soweit ich weiß.

Weder Verwalter noch Vermieter dürfen ohne Eure Zustimmung Schlüssel besitzen!

Ja klar.

Wechsele das Schloss aus.

Warum?

@Findelkind98

Weil man nicht sicher sein kann, dass wirklich alle Schlüssel ausgehändigt werden.

Du darfst das Schloss tauschen