Darf mein Vermieter MEINE Post aus meinem Briefkasten holen?

8 Antworten

Dein Vermieter darf dir einen neuen Briefkastenschlüssel übergeben, doch die Post aus deinem Postkasten zu holen darf der Gute nicht, er verstößt gegen die Privatssphäre, dass sollte er als Vermieter wissen!

Danke für deine Antwort. Kann ich diesbezüglich irgendwelche Konsequenzen setzen?Ist schon einiges Vorgefallen und jetzt reichts dann langsam...-.-

@Flapsi84

ja kannst du, nur bringen sie DIR keinen cent

er bekommt eine strafe

die holt er sich von dir wieder, selbstverständlich

oder kündigt dir gleich wegen eigenbedarf

er sitzt am längeren hebel btw

ich könnt dir auch zb heiligabend wasser und heizung abstellen, minder doch die miete, mir doch egal

@Flapsi84

Wenn du es dir leisten kannst, dann miete dir doch ein Postfach bei der Post - da bereits so einiges vorgefallen ist, um so mehr spricht dafür und falls sich mal dein Vermieter darüber wundert, dann kannst du ihn höflich am besten im bei sein von Zeugen mitteilen das seine neugierde dich dazu veranlasst hat.

Du könntest dem Mieterbund beitreten, doch die werden erst nach 3 Monaten aktiv - sicher man kann immer so vorgehen, doch in deiner Stelle würde ich den obern Absatz - dem letzteren Vorschlag vorziehen.

Ich habe auch eine Vermieterin & ich bin froh sie zu haben.

@pickmycotton

tja dann zähl ich mal 1 und 1 zusammen und fühl mich somit noch mehr in meiner privatsphäre gestört...und danke seh ich nun als drohung an..

Kennt jemand nen guten Anwalt für Mietrecht im Raum Leibzig:-)?

@Flapsi84

leipzig:-)

Der Vermieter ist sicherlich davon ausgegangen, dass Sie sich freuen werden, wenn er Ihnen einen neuen Briefkastenschlüssel (Schloss) spendiert. Andernfalls hätten sie das bezahlen müssen. Beim ausbauen und wechseln des Schlosses fällt natürlich die im Briefkasten enthaltene Post heraus. Dieser hat er nun, statt sie wieder in den Briefkasten zu tun, Ihnen vor die Tür gelegt.

Ich sehe das als freundliche Geste des Vermieters, damit Sie Kosten sparen. Selbstverständlich darf er ihre Post nicht aus dem Briefkasten entnehmen und schon gar nicht vor die Wohnungstür legen. Wenn Sie diesbezüglich ansprechen oder sogar wegen Verletzung des Passgeheimnisses anzeigen, wenn Sie mit Sicherheit solche freundlichen Gesten des Vermieters nicht wieder erhalten.

Er hat ein neues Schloss eingebaut und wollte nun die Post nicht wieder in den BK rein tun. Das wird wohl deshalb ne einmalige Sache sein. Eigentlich hätte er dir das Schloss berechnen dürfen. Du hast da was falsch verstanden. Er hat das gut gemeint. Bedank dich einfach für die schnelle Abhilfe und gut ist. Du solltest versuchen, positiv zu denken.

Er hat das Schloß nicht gewechselt... Aber hast Recht, ich sollte nicht immer alles was mit ihm zu tun hat, gleich so Negativ sehn..

@Flapsi84

Wenn ich nun lese, dass dein Vermieter quasi zu all deinen Räumen + BK jederzeit Zutritt hat, ist das natürlich nicht hinnehmbar, es ist absolut unzulässig. Führe mit ihm ein sachliches Gespräch, mach ihn drauf aufmerksam und bitte um Aushändigung sämtlicher Schlüssel. Kommt er dem nicht nach, wechsle die Schließzylinder bzw. Schlösser aus. Heb sie auf, so dass bei Auszug du sie zurückbauen kannst. Das ist rechtskonform.

@albatros

Kommt er dem nicht nach, wechsle die Schließzylinder bzw. Schlösser aus. Heb sie auf, so dass bei Auszug du sie zurückbauen kannst. Das ist rechtskonform.

Nur mal als Tipp:

Ich würde in jedem Fall das Schloss wechseln, da man nicht weiß, ob der Vermieter wirklich alle Schlüssel aushändigt.

Natürlich darf er das nicht, aber auch ich denke, dass er vermutlich besten Gewissens gehandelt hat.

Eine ganz andere Frage drängt sich mir auf: Wo kommt der ominöse neue Schlüssel (plötzlich) her? Hat(te) der Vermieter Nachschlüssel zu euren Briefkästen? Das wäre natürlich sehr bedenklich. Oder montierte er ein neues Schloss (ließ ein neues Schloss montieren)? In diesem Fall wäre er quasi gezwungen gewesen, die Post aus dem Briefkasten zu entnehmen - hast du schon einmal probiert, bei einem der Beschreibung nach zum Platzen gefüllten Briefkasten ein neues Schloss zu montieren? Da fällt schon beim Öffnen die Hälfte raus ...

Jedoch - auch in diesem Fall - hätte er sein Tun zuvor ankündigen müssen - respektive um Erlaubnis fragen.

Entweder die Schlüsselfrage ist jetzt vollständig geklärt (Vermieter besitzt keine weiteren Schlüssel) und du befürchtest keinen Wiederholungsfall, dann solltest du den Vorfall innerlich kopfschüttelnd abhaken. Oder gar nix ist klar; in diesem Fall solltest du ein ernstes Wort mit dem Vermieter wechseln!

Er hat Schlüßel von Wohnung, Haustür, Keller und wie man sieht auch Briefkästen^^

@Flapsi84

An anderer Stelle wurde ja im Prinzip schon darauf hingewiesen: Die Wohnung gehört wohl zum Privatesten, das es gibt. Nicht umsonst haben die Gründerväter ( und -Mütter) unseres Staates das "Hoheitsrecht" über sie ausschließlich dem Besitzer zugeschrieben und dies sogar in der Verfassung (Grundgesetz) verankert. "Besitzer" einer Wohnung ist übrigens immer der Mieter - der Vermieter ist Eigentümer.

Außer dem Mieter ist niemand berechtigt, die Wohnung (ohne Erlaubnis des Mieters) zu betreten, selbst die Polizei darf dies nur nach richterlichem Beschluss! Schlösser dienen der Verdeutlichung dieses Rechts - tatsächlich können sie ein Betreten der Wohnung durch Dritte nicht verhindern, wer aber unerlaubt einen Nachschlüssel benutzt oder gar das Schloss erbricht, macht sich schwer strafbar.

Trotzdem scheint in bestimmten Teilen der Republik völlig normal zu sein, dass Mieter beim Einzug die Schlösser nicht gegen eigene tauschen - in Ballungsräumen wie z. B. hier in Berlin undenkbar! Das Austauschen der Schlösser gegen eigene ist die erste "Amtshandlung" eines jeden Neumieters, denn schließlich weiß man nie, wer noch passende Schlüssel zum vorhandenen Schloss besitzt und wie viele davon im Umlauf sind.

Außerdem bietet der für den Vermieter gut sichtbare Tausch aller Schlösser beim Einzug einen psychologischen Vorteil: Das sind eben die Schlösser, die seit Jahren in der Familie benutzt werden, sie waren enorm teuer und es gibt eine Sicherungskarte dafür, die von der Hausratversicherung verlangt wird (ob diese Begründung stimmt, ist unerheblich - der Vermieter wird sie schlucken!). Man muss ihm gegenüber kein Misstrauen äußern.

Euer Problem besteht nun darin, dass ihr, nachdem ihr schon längere Zeit dort wohnt, dem Vermieter verklickern müsst, dass euch die derzeitige Schlüssel-/Schlösserlösung nicht behagt und ihr sie gerne ändern würdet. Das klingt natürlich schnell nach Misstrauen dem Vermieter gegenüber ...

Moderne Schlösser lassen sich übrigens auch von totalen Laien mit zwei linken Händen in einer Minute tauschen - an Werkzeug benötigt man gerade mal einen Schraubendreher. Jeder Baumarkt ist so freundlich und zeigt einem die Vorgangsweise.

Jetzt mach doch wegen so ner Kleinigkeit nicht gleich ein Riesenfass auf!

Du schreibst was von ner "Schachtel" voller Werbung und Post. Der Briefkasten scheint somit rappelvoll gewesen zu sein. Der Vermieter wusste, dass ihr den ohne Schluessel nicht leeren konntet, hat das freundlicherweise fuer euch erledigt und euch eure Post zusammen mit dem neuen Schluessel vor die Tuer gelegt.

Was um Himmels Willen ist daran so schlimm? Der wollte euch doch nur nen Gefallen tun.