Darf mein Vermieter mein auto abschleppen?

9 Antworten

Fraglich ist, ob der Parkplatz im Innenhof im Mietvertrag drinne  steht oder nicht. 

Im letzteren Fall kann der Vermieter von seinem Hausrecht auf dem Grundstück Gebrauch machen, und missliebige Gegenstände entfernen. 

Anders sieht's aus wenn der Parkplatz gemietet wurde. Dann wäre die Entfernung des Autos rechtswidrig.

Da er das Ordnungsamt beauftragt hat müsste es sich um einen öffentlichen Parkplatz handeln. Im öffentlichen Raum dürfen angemeldete Fahrzeuge nicht abgestellt werden.

Im öffentlichen Raum dürfen angemeldete Fahrzeuge nicht abgestellt werden.

Gemeint sind wohl abgemeldete Fahrzeuge.

Aber auch im nichtöffentlichen Raum ist es nicht erlaubt, abgemeldete Fahrzeuge abzustellen.

@bwhoch2

uups , ja ich meinte natürlich abgemeldete ...

Der Vermieter darf das und ich vermute mal, dass er in dieser Beziehung grundsätzlich sehr restriktiv vorgeht.

Immer wieder versuchen Leute, ihre Alt-Autos auf die Weise los zu werden, dass sie sie einfach abgemeldet irgendwo abstellen. Ich vermute mal, dass man Dich auf diese Weise zwingen will, bereits morgen (Samstag) eine Lösung für das Auto zu finden.

Vorschlag: Stell es einfach an der Straße auf einem freien Parkplatz ab. Nicht direkt vor Eurem Haus, sondern ein paar Meter weg. Das einzige, was Dir passieren kann ist, dass Dir ein Zettel ans Fenster geklebt wird, wo Du darauf aufmerksam gemacht wirst, dass das Auto nach einer bestimmten Frist entfernt wird.

Somit hast Du ordentlich Zeit gewonnen.

Grundsätzlich ist das Abstellen eines nicht angemeldeten Autos sowohl im öffentlichen, wie auch im privaten Bereich eine unerlaubte Abfallentsorgung. Stellt man es auf dem eigenen Grundstück ab, sollte man zumindest nachweisen können, dass es nur vorübergehend und nicht endgültig stillgelegt wurde. Aber auf fremdem Grund abstellen, geht nun mal nicht und der Platz im Innenhof Eures Hauses ist nun mal nicht Dein Eigentum.

Ja das darf er machen auch ohne Abmahnung darf er das Ordnungsamt informieren.

Ohne mir die Chance zu geben den Verkauf zu beschleunigen oder den Standort zu wechseln? 

Am Straßenrand zu stellen kann man zwar machen, aber da ist auch ein Bußgeld von 120 mindestens fällig bis zu 500 € und dann ggf. Abschleppkosten usw.

Ich habe diese roten Zettel gesehen, da stand drauf das man das Fahrzeug binnen vier Wochen entfernen soll.

Heute (Freitag) wurde mir seitens der Hausverwaltung mündlich mitgeteilt, dass das Ordnungsamt verständigt wurde und Montag das Auto abgeschleppt wird.

Das Ordnungsamt wird das Auto wohl erst nicht abschleppen, das kann aber die Hausverwaltung beauftragen; die dann aber erst mal in Vorleistung gehen muss.

der Abschlepper kommt und kassiert sofort. Von dem der bestellt hat. Aber das ist privater Grund da dürften die gar nicht kommen. Alles heisse Luft... Aber der Platz ist nur für angemeldete PKW da. Dein Verhalten finde ich auch nicht gut. Warum hast du ihn abgemeldet. bringen dich die Kosten um?

Ja, die Hausverwaltung darf das. Wenn es allerdings ein gemieteter Parkplatz ist, müssen sie dir schon ein angemessene Frist für die Beseitigung des abgemeldeten Fahrzeuges einräumen.

Auf einem privaten Parkplatz interessiert es das O-Amt aber gar nicht so wirklich. Die Hausverwaltung kann aber einen Abschlepper beauftragen. Die Kosten werden dir dann jedoch in Rechnung gestellt.

Was hilft dir also ? Natürlich ein Gespräch mit der Hausverwaltung, warum das Auto abgemeldet dort steht.

Das Leben kann so einfach sein.