Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen?

6 Antworten

Es gibt den Mieterverein. An den kann deine Mutter sich wenden. 

Dringde Angelegenheiten (Heizung etc.) müssen sofort erledigt werden. Dafür ist ja auch nicht der Verwalter zuständig. Der kann ja auch nur einen Fachmann dafür bestellen. 

Rasenmäher: Es wird ja sicher öfter gemäht werden müssen, von daher würde ich ihn dann das nächste mal drauf ansprechen. 

Deine Mutter kann sich im Rahmen der Nebenkostenabrechnung die Rechnungen zeigen lassen. 

Eine Kündigung ist nicht so ohne weiteres möglich.

... also, meine Glaskugel zickt rum und fragt, wer denn bitte der Vermieter ist, denn der allein ist doch für die Mieter zuständig, so auch meine Karten. ...Aufgrund der herrschenden Meinung hat ein Vermieter ja auch alle Kosten und Lasten des Grundstücks in eine AR einzustellen, auch die nicht umlagefähigen. Somit gehört die Anschaffung eines Rasenmähers in die AR.

Viel Glück.

Ja gibt es, nennt sich Anwalt!

Eine andere Möglichkeit, außer Mieterverein, gibt es nicht.

Ein Vermieter kann auch nicht, nur weil ein Mieter Rechte in Anspruch nimmt, seinen Mieter kündigen!

Diese Ängste sind unbegründet!

Das ist dann die Situation, wo Anspruch auf Wirklichkeit trifft. Sicher wird sich die Frau erfolgreich gegen die Kündigung wehren können, nur wollen Sie dann in der Wohnung weiter wohnen bleiben ? Irgendwann will man ja mal wieder etwas. Das ist nicht unmöglich, stelle ich mir nach einem gewonnenen Prozess aber schwierig vor.

Es gibt Mietervereine und Verbraucherschutzorganisationen, an die sie sich wenden kann.

WEnn sie Schiss hat - was ja auch durchaus zu verstehen ist - dann ausziehen. Auch wenn es eine Aufsichtsbehörde gäbe bliebe das wohl nicht anonym und sie würde ihres Lebens nicht mehr froh....

anschaffung GEräte ist NICHT umlagefähig. Und für Betrug ist die Polizei da.....