Briefgeheimnis auch in der Schule?

10 Antworten

Hallo meine Dame, ein Blatt Papier ist kein Brief und selbst wenn es in einem Verschlossenem Umschlag ,gewesen währe es noch keine Verletzung des Briefgeheimnis .
Der Schulleiter hat Recht.
UM siecher zu gehen, (als hinweis)  Der Rechtsweg steht dir offen ,um das vom Gericht klären zu lassen. Rechtverbindliche Aussagen können hier nicht gemacht werden, dafür hat keiner ein Jurastudium mit Erfahrung.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914

In der Bundesrepublik Deutschland wird das Briefgeheimnis durch Art. 10 des Grundgesetzes garantiert. Als Brief im Sinne des Art. 10 GG ist dabei jede schriftliche Mitteilung zwischen Absender und individuellem Empfänger zu verstehen. Neben Briefen im engeren Sinne, also verschlossenen Sendungen, fallen hierunter somit auch Postkarten.

Der Lehrer hatte schon das Recht (Hausrecht) des Zettel abzuknöpfen, muss ihn aber nach Schulschluss wieder aushändigen.

Wenn er den eindeutigen Hinweis erhalten hat, dass er den Inhalt nicht lesen darf, dann muss er sich dran halten, sonst verstößt er gegen das Briefgeheimnis.

 

Ein Zettel ist kein Brief. Richtig. 

Aber, ein Zettel, auch in der Schule ist direkte Kommunikation zwischen Sender und Empfänger. Und fallen somit unter der Briefgeheimnis laut Grundgesetz. 

Jetzt kommt der Twist, eine Strafbare Handlung laut StGB liegt jedoch erst vor wenn ein verschlossener Brief geöffnet und / oder gelesen wird. 

Joa, dein Zettelchen fällt durchaus unter das Briefgeheimnis. Darf also nicht gelesen (!) werden. Weggenommen jedoch durchaus. Wenn er jedoch trotzdem gelesen wird, gibt es keinerlei Handhabe gegen den Lehrer.

Außer Spesen, nix gewesen. 

Und deine GG-Klugscheißerei bringt dich genau nirgendwo hin. Pass halt auf und schreib keine Briefchen. Vielleicht lernst du dann ja auch mal Google zu bedienen. Das hätte dir die Antwort mit dem Suchbegriff " Briefgeheimnis & Schule" äußert schnell geliefert.  

Selbstverständlich gibt es auch in der Schule ein Briefgeheimnis. Jedoch kann der Lehrer als Erziehungsmaßnahme den Zettel einziehen und ihn dir nach der Stunde wieder geben. Lesen darf er ihn aber nicht.  

Schau mal: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html

Solange der Zettel also nicht in einem verschlossenen Umschlag war, den der Lehrer geöffnet hat, hat er das Briefgeheimnis auf gar keinen Fall verletzt.

Wäre der Zettel in einem zugeklebten Briefumschlag gewesen, dann hätte man noch prüfen müssen, ob der Lehrer nicht aufgrund irgendwelcher Bestimmungen die Befugnis gehabt hätte, den Umschlag doch zu öffnen. Und ich vermute, daß man eine entsprechende Befugnis auch aus irgend einem Gesetz herleiten könnte.

Also ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß der Zettel auch im Umschlag durch kein Briefgeheimnis vor dem Lehrer geschützt ist.

Am besten wartest Du das Ende des Unterrichts ab und redest einfach mit Deinem Kumpel. Denn ein Pausengespräch belauschen darf auch der Lehrer nicht so einfach.