Brauche Hilfe mit verhinderungspflege Geld Antrag?

4 Antworten

Für 2017 rückwirkend beantragen, das ist nicht möglich.

Aber ihr könnt Verhinderungspflege beantragen.

"Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr (…)."

https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/

rückwirkend natürlich nicht.

jeder pflegestützpunkt berät euch gratis und kompetent.

Gratis ist auf jeden Fall richtig. 

Was die Kompetenz anbetrifft, muss man sich sein eigenes Bild machen. In unserem Fall war diese leider gleich NULL. Aber sie waren stets bemüht.  ;-)

@Piktogramm

Naja, jeder macht unterschiedliche Erfahrungen. Es sind ja auch unterschiedliche Berater in den Pflegestützpunkten. Wobei, wenn man gesagt bekommt, dass Jemand mit Hirntumor gar nicht erst einen Pflegegrad beantragen braucht, frage ich mich schon, ob der Mensch an dieser Stelle eigentlich richtig.

Zum einen gibt es kein Pflegegeld 2.

Es gibt Pflegegrade von 1 bis 5.

Dementsprechend gibt es ab Pflegegrad 2 ---------- Pflegegeld.

Und die Verhinderungspflege wird nicht einfach mal so und schon gar nicht im Voraus ausgezahlt.

Die Verhinderungspflege muss mit Belegen nachgewiesen werden.

Ausserdem ist die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse formlos zu beantragen.

Angehörige und Verschwägerte bis zum 2. Grad erhalten keine Entlohnung für die Verhinderungspflege. Sie erhalten Eine Entschädigung, die maximal das 1,5 Fache des jeweiligen Pflegegeldes beträgt.

Das Geld der Verhinderungspflege verfällt zum 31.12. des Jahres.

Wie das mit der Verhinderungspflege abläuft erklärt euch die zuständige Pflegekasse, der Pflegestützpunkt und jeder örtl. ambul. Pflegedienst.

Einen ersten Überblick, der jedoch keine Beratung vor Ort ersetzt, kannst du dir hier verschaffen:

https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/

Übrigens: da beide Pflegegrad 2 haben, müssen sie ihrer Pflegekasse -- für jeden extra -- einen gesetzl. vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuch n. § 37.3 SGB XI der Pflegekasse nachweisen.

In Pflegegrad 2 u. 3 ist der gesetzl. vorgeschriebene Pflegeberatungsbesuch

einmal pro Halbjahr und in Pflegegrad 4 u. 5 einmal pro Quartal der Pflegekasse nachzuweisen.

Dazu müsst ihr selbst einen ambul. Pflegedienst mit dem Pflegeberatungsbesuch beauftrage.

Die Kosten trägt die Pflegekasse. Erfolgen diese Pflegeberatungsbesuche nicht, so kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen.

Und bei solch einer Beratung werdet ihr auch ausführlich über die Verhinderungspflege beraten.

Darf ich mal fragen, wozu eine Verhinderungspflege erforderlich ist?

Für Verhinderung halt wenn wir mal nicht können Holen wir uns hilfe und das kommt oft vor jedoch Machen wir das unter Hand deswegen weiß ich jetzt nicht wie ich das schriftlich beantragen...

@fatuuu21

Naja, wenn ihr das unter der Hand macht, könnt ihr keinen Antrag stellen. Für alles andere ist die Pflegekasse zuständig.