Negative Nachzahlung in Betriebkostenabrechnung?

8 Antworten

die Darstellung ist tatsächlich verwirrend, aber aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass die Kosten höher sind, als die Vorauszahlungen. im Ergebnis ist also eine Nachzahlung zu leisten von 79,05 Euro.

Ob die Kosten gerechtfertigt sind, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

du hast die Wohnung ab Dez. gemietet, bist aber erst im März eingezogen? Selbst wenn die Wohnung nicht genutzt wird entstehen Kosten. https://ratgeber.immowelt.de/a/umlagefaehige-nebenkosten-das-duerfen-vermieter-abrechnen.html

du bist beim Vermieter mit dem Betrag im Minus; du hast Zuwenig bezahlt.

würde dort eine positive Zahl stehen, wäre das Guthaben. Sichtweise von Vermieterseite

Hallo und danke für deine Antwort. Ja, ich musste aus persönlichen Gründen eine Doppelbelastung von 4 Monaten tragen. Die neue Wohnung habe ich erst ab März 2018 bezogen. Die Ablesung der Verdunstungsstäbchen geschah im Januar 2018.

Ich weiß, dass da Kosten entstehen auch wenn ich nicht drin wohne, aber dass diese schon ohne jeglichen Verbrauch höher sind als meine gesamten Nebenkosten ist einfach unglaublich. Das Problem dabei ist, dass die Röhrchen schlecht für Zwischenablesungen bei Mieterwechsel geeignet sind und da auf Gradzahltage ausgewichen wird. Aber so hohe Kosten??

Ich würde zu meinem Vermieter oder zur Hausverwaltung gehen und mir die Abrechungen zeigen lassen, dazu hast das Recht und du kannst dir auch Kopien geben lassen. Für die kann er ein paar Cent verlangen.

Nimm deinen Mietvertrag mit und dann schau was in deiner Jahresabrechnung alles abgerechnet wird, ob das stimmt.

Hi, danke für deine Antwort, mir geht es aber in erster Linie um die Formulierung. "Ihre Nachzahlung: -79,05€". Bekomme ich da jetzt was wieder oder ist das eine Forderung?

Das mit dem Minus ist etwas verwirrend. Aber es ist eindeutig eine Nachzahlung und kein Guthaben, da ja die Kosten höher sind wie die Vorauszahlung.

Einige der Positionen in der Nebenkostenabrechnung sind fix. Die entstehen nicht verbrauchsabhängig, sondern die entstehe auch, wenn die Wohnung leer ist. Das liegt daran, dass diese nach dem Anteil der Wohnfläche gerechnet werden. Schau die Abrechnung nochmal genau an, du solltest es bei jeder Position erkennen können.

Es ist also völlig normal so. Ob jedoch die Höhe korrekt sein könnte, kann ich nicht sagen, da du die Abrechnung nicht hochgeladen hast.

Nachfragen... Strom und Heizung sind nicht die einzigen Dinge die Du da zahlst.

Vielleicht war die Vorauszahlung für Deine Wohnung viel zu niedrig angesetzt, so dass es auch ohne Heizen nicht ausreicht?

215€ Nebenkosten für eine Wohnung, die man nicht benutzt, also kaum Heizung bis gar nicht Wasser, kein Müll (weil noch nicht umgemeldet). Mir kommt es gar nicht so sehr auf die Gesamtkostensumme an sondern vielmehr um die Formulierung. Die verwirrt mich.

Ist nun eine negative Nachzahlung = Guthaben oder eine Forderung?

@hexxenhammer

Müll, Reinigung, Versicherungen, Grundsteuer, Aufzug, TV, ... zahlst Du normal ab Mietbeginn und unabhängig davon ob Du es nutzt oder nicht.

Ja, das ist ja richtig. Ich werde da nochmal nachfrage, aber darum geht es mir weniger, sondern eher um die Formulierung von negativen Nachzahlungen...

@hexxenhammer

Nachfragen. So wie du es liest heißt klar: Sie wollen von dir 290, gezahlt hast du 210, dann muss du noch was rausrücken. Das Vorzeichen irritiert, das ist richtig :-)