Verhinderungspflege und kurzzeitpflege?

2 Antworten

Ganz wichtig ist, den Antrag auf Verhinderungspflege, in diesem Fall die 50% der Kurzzeitpflege, auf Stundenbasis zu beantragen. Denn dann entfält die Tagereglung und es kann der volle Betrag ausgeschöpft werden und das Pflegegeld wird nicht gekürzt.

Ihr müsst im Prinzip nur in dem Preisrahmen bleiben. theoretisch müssten euch aber die pflegestellen ein Angebot machen können. Also am besten die Leute da mal ansprechen.

oh hab nicht gelesen das du es von einer Freundin ausführen lassen möchte. das geht leider nicht, an jedes andere Geld (außer das Pflegeheim natürlich) können nur pflegedienste / pflegestellen dran

*pflegegeld (statt Pflegeheim. ...)