Bis zu welchem Alter muss man Bafög zurückzahlen

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Die Rückzahlung des Staatsdarlehens hat innerhalb von 20 Jahren zu erfolgen. Lasst Ihr Euch von der Rückzahlung wegen zu geringen Einkommens freistellen, wird der Ablauf der Frist gehemmt, sie läuft also in dieser Zeit nicht weiter. Auch dies geht jedoch nicht unbegrenzt. Maximal um 10 Jahre kann sich auf diesem Wege die Frist verlängern. Gegen Ende der 20-jährigen (oder 30-jährigen) Frist steigt die Höhe der Raten, weil die Zeit ja immer kürzer wird, in der das Darlehen zurückgezahlt werden kann.

Zum Ende der Frist wird das gesamte (Rest-)Darlehen auf einen Schlag fällig. An diesem Punkt enden die Regelungen des BAföG-Gesetzes. Das heißt aber nicht, dass Ihr das Rückzahlungsproblem damit los seid. Vielmehr gilt nun die Bundeshaushaltsordnung (BHO). Hier gibt es eine Vorschrift (§ 59 BHO), nach der Ansprüche des Staates zur Not (weiter) gestundet oder erlassen werden können, wenn eine besondere Härte vorliegt. Wer definitiv nichts hat, womit er das Darlehen zurückzahlen könnte, hat also noch eine letzte Möglichkeit … Im Gegensatz zur BAföG-Rückzahlungsregelung ist dann aber auch das Vermögen relevant. Das passende Antragsformular findet Ihr auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.

Wer neben dem Staatsdarlehen auch ein verzinsliches Bankdarlehen nach § 18c BAföG zurückzahlen muss, hat 22 Jahre (statt 20 Jahre) Zeit, seine Schulden zu tilgen. Das Bankdarlehen wird zuerst fällig.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php?seite=3#p7

Die Darlehensrückzahlung ist nicht mein Spezialgebiet, aber es gibt da keine Altersgrenze. Im BAföG ist schlicht keine festgelegt worden. Du kannst allenfalls mit aktuell konkret mangelnder Leistungsfähigkeit argumentieren.

Zuständig für die Beratung ist das Bundesverwaltungsamt: http://www.bva.bund.de/cln_046/nn_372236/sid_ABDF1C3F09B843312D0AE04D30E0161C/nsc_true/DE/Aufgaben/Abt__IV/BAfoeG/bafoeg-node.html?__nnn=true .

Solange bis du alles bezahlt hast. Dein Alter spielt hierbei keine Rolle!

TeurerRat 
Fragesteller
 19.12.2012, 16:01

da wird auch vor dem Rentenalter nicht halt gemacht?? wo kann ich das im internet nachlesen?

comedyla  19.12.2012, 16:12
@TeurerRat

nee wird nicht. aber wer nichts hat, kann auch nichts zahlen.

aber: wenn du schon bei den 30 Jahren drüber bist, wird auch dein Vermögen berücksichtigt. hast du also zb ein eigenheim, wird da auch nicht halt gemacht...

schulden sind schulden.. da verjährt nichts.

soweit ich weiß sind die bafög schulden sogar vererbbar, da sie auch mit in Erbmasse einberechnet werden.

comedyla  19.12.2012, 21:43
@Steeler

was bedeutet das "beamtendeutsch" jetzt? also muss immer nur eine Rate gezahlt werden ( dann sind die bis zum Monat vor dem Tod der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers fällig gewordenen Raten zu zahlen.)

also nicht vererbar, so wie ich jetzt lese?!?

Steeler  19.12.2012, 22:05
@comedyla

"Nur" die fällig gewordenen, aber noch nicht bezahlten Raten werden vererbt - so verstehe ich das jedenfalls (diese Darlehensrückzahlungsfragen sind nicht meine Domäne).

Bis zu 30 Jahre. Dann ist der Titel verjährt. Wann hast du BaföG bekommen und warum mußt du es zurückzahlen? Warum erst so spät und warum hast du dich nicht vorher erkundigt?

comedyla  19.12.2012, 16:08

nein, das stimmt so nicht, schulden verjähren nicht.

nach 30 Jahren** enden die Regelungen des BAföG-Gesetzes**. Das heißt aber nicht, dass Ihr das Rückzahlungsproblem damit los seid. ab jetzt gilt dann aber die Bundeshaushaltsordnung (BHO). Hier gibt es eine Vorschrift (§ 59 BHO), nach der Ansprüche des Staates zur Not (weiter) gestundet oder erlassen werden können, wenn eine besondere Härte vorliegt. Wer definitiv nichts hat, womit er das Darlehen zurückzahlen könnte, hat also noch eine letzte Möglichkeit … Im Gegensatz zur BAföG-Rückzahlungsregelung ist dann aber auch das Vermögen relevant.

TeurerRat 
Fragesteller
 19.12.2012, 16:15

tia, das sind gute fragen, ich arbeite viel im ausland, weshalb ich lange nicht zurückzahlen musste, außerdem verdiene ich im Inland nur selten mehr als dass ich zurückzahlen musste. Ich bin allerdings auch spät mit meinen Studienzeiten fertiggeworden. Nun interessiert mich vor allem wo ich das genau nachlesen kann???

lalalalilili  19.12.2012, 16:26
@TeurerRat

Schön, dass du im Ausland GEld verdienst und es in Deutschland nicht zurück gibst! Dabei hat dieses Land es dir geliehen und es dir ermöglicht, dich aus der Affäre zu ziehen. Das GEld kann, wenn es tituliert wird 30 Jahre eingefordert werden und so sollte es auch sein!

Du solltest daran denekn, wenn du mal wieder über unseren Staat schimpfst!

BaföG ist und bleibt eine Leihgabe und Erleichterung! Nix anderes!

TeurerRat 
Fragesteller
 23.05.2013, 11:20
@lalalalilili

dein Kommentar ist zwar schon etwas her, erzwingt mich aber dennoch zu einer Antwort. Ich verdiene zwar Geld im Ausland arbeite allerdings für den Vater Staat. Bafög war übrigens lange umsonst also ohne Rückzahlung. Erst die geldgierige CDU kam im Laufe der späten 80er Jahre darauf, Rückzahlungsmodalitäten einzuführen. Es ist nicht meine Schuld dass ich in einem Heim aufwachsen mußte und nie Eltern hatte die mich unterstützen konnten. Dafür soll ich nun mein ganzes Leben leiden? Wir leben in einem Sozialstaat in dem der Eine dem Anderen hilft. Ich tu das übrigens auch über verschiedene Vereine. Übrigens habe ich ja gar nichts gegen Rückzahlung. Nur meistens bin ich mit meinem Verdienst unterhalb der Rückzahlungsforderungen. Ich schimpfe übrigens nie über unseren Vater Staat. Ich schätze es sehr dass ich das Glück hatte zwar ohne Eltern zu sein, aber in einem wirklich gut funktionierenden Sozialstaat hineingeboren zu sein. Keine Angst ich bin kein Sozialschmarotzer, im Gegenteil ich unterstütze mit dem wenigen Geld dass ich verdiene viele Kinder in anderen Ländern, die ebenfalls keine Eltern oder nur ein Elternteil haben, denn hier in Deutschland wird wirklich sehr viel getan und bewegt damit Kinder alle Chancen haben. Das sollte reichen. Gruss Andromedar