Wann muss man kein BAföG zurückzahlen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schüler-BAföG must du NICHT zurückzahlen! Egal, welche Art der Schule du besuchst! Auch wenn du eine Ausbildung machst, must du es NICHT zurückzahlen!

Zurückzahlen müsstest du es nur, wenn du nebenbei gearbeitet hast und so viel mehr verdient hast, das es dir gar nicht zustand (Du hast es nur bekommen weil du falsche Angaben gemacht hast). Ich gehe davon aus, das du bei der Beantragung keine falschen Angaben gemacht hast, also must du NICHTS zurückbezahlen.

 

Nur Studenten müssen einen Teil zurückzahlen, diese gehen ja auch nicht zu Schule, sondern zu Uni! Und die verdienen ja später auch meistens mehr als jemand der "nur" eine Ausbildung/Schulbildung hat.

 

Liebe Grüße

Wow, ich danke dir für deine super Antwort und bin nun auch sehr erleichtert. Nein, neben der Ausbildung habe ich nicht gearbeitet.

@Muflonschaf

Danke - dann kannst du wirklich sicher sein, das nichts zurückverlangt wird :)

also, ich beziehe studentenbafög und muss es erst bezahlen, wenn ichs auch bezahlen kann! 20-25 jahre wirste sicher zeit haben

die rückzahlung hängt von vielen faktoren an. am besten du fragst deine Berater im bafoegamt, die können dir alle fragen beantworten.