Unter welchen Umständen muss ich bafög zurückzahlen?
folgendes: Ich gehe auf ein Berufskolleg und bekomme schülerbafög. Das ist natürlich von der Gesetzgebung her kostenlos und muss auch eigentlich nicht zurückgezahlt werden.
Aber anscheinend gibt es da trotzdem Umstände, bei denen man das zurückzahlen muss zb wenn man sehr lange krank war.
wann bzw unter welchen Umständen muss ich bafög zurückzahlen? Ich fehle oft in der Schule und hab auch schon ne teilkonferenz und wurde gewarnt das ich mit bafög aufpassen soll
1 Antwort
Immer dann wenn du die Leistungen nicht erbringst, die du erbringen musst, um Bafög zu bekommen (nicht zur Schule gehen, den abschluss nicht anstreben etc.)
Bei einer Krankheit über 3 Monate gibt es kein Bafög, weil eine regelmäßige Teilnahme nicht gewährleistet ist genauso bei zu vielen Fehlstunden (wieviel genau kann man leicht googeln). Die Schule ist in der Pflicht solche Informationen ans Amt zu geben, der Schüler übrigens auch.
80 unentschuldigte und 120 entschuldigte? Du meinst du warst ca. 14 Tage (bei 6 Stunden pro Tag) unentschuldigt einfach nicht da (geschwänzt?) ?
Wir haben meist 8 stunden tage
und ich fehle teils aus gesundheitlichen Gründen, teils schwänzen. Meist vergesse ich einfach nur meine Entschuldigung in der 3 tage frist unterschreiben zu lassen, nach den 3 tagen nehmen die lehrer das dann nicht mehr an was echt scheise ist
an wichtigen tagen wo man nicht ohne attest fehlen darf war ich auch immer außer 1x da (unentschuldigt)
die fehlstunden beziehen sich allerdings auf den zeitraum ab schuljahresanfang, also das sind die gesamten
Ich hab schon versucht das zu googeln aber hab nichts gefunden.. ich habe jedenfalls über 200 fehlstunden davon 80 unentschuldigt