Unter welchen Umständen muss ich bafög zurückzahlen?

1 Antwort

Immer dann wenn du die Leistungen nicht erbringst, die du erbringen musst, um Bafög zu bekommen (nicht zur Schule gehen, den abschluss nicht anstreben etc.)

Bei einer Krankheit über 3 Monate gibt es kein Bafög, weil eine regelmäßige Teilnahme nicht gewährleistet ist genauso bei zu vielen Fehlstunden (wieviel genau kann man leicht googeln). Die Schule ist in der Pflicht solche Informationen ans Amt zu geben, der Schüler übrigens auch.

Ich hab schon versucht das zu googeln aber hab nichts gefunden.. ich habe jedenfalls über 200 fehlstunden davon 80 unentschuldigt

@verreisterNutzer

80 unentschuldigte und 120 entschuldigte? Du meinst du warst ca. 14 Tage (bei 6 Stunden pro Tag) unentschuldigt einfach nicht da (geschwänzt?) ?

@Fortuna1234

Wir haben meist 8 stunden tage

und ich fehle teils aus gesundheitlichen Gründen, teils schwänzen. Meist vergesse ich einfach nur meine Entschuldigung in der 3 tage frist unterschreiben zu lassen, nach den 3 tagen nehmen die lehrer das dann nicht mehr an was echt scheise ist

an wichtigen tagen wo man nicht ohne attest fehlen darf war ich auch immer außer 1x da (unentschuldigt)

die fehlstunden beziehen sich allerdings auf den zeitraum ab schuljahresanfang, also das sind die gesamten