Bis wann muss ich wissen, wann ich arbeiten soll.

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kenne keine gesetzliche Regelung aber normalerweise geht man von mindestens 3-4 Tagen im voraus aus. Wenn Du immer auf Abruf sofort kommen musst, ist das Bereitschaftsdienst.

Peter Wedde schreibt dazu im Arbeitsgesetzkommentar;" Bereitschaftsdienst kann weiterhin vorliegen, wenn AN unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel kurzfristig erreichbar und verfügbar sind. Entgegen der früheren Bewertung ist Bereitschaftsdienst inzwischen aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr.1a Arbeitszeitgesetz ebenso wie die Arbeitsbereitschaft als Arbneitszeit zu qualifizieren.

Liegt Arbeitszeit im Sinne von Abs. 1 vor, muss diese in allen Fällen vom AG vergütet werden. Hierbei ist zu beachten, dass Gegenstand des Arbeitsverhältnisses das Angebot der Arbeitskraft ist, nicht aber eine bestimmte Qualität der geleisteten Arbeit"

Sag Deinem Chef mal dass das Bereitschaftsdienst ist, wenn er erwartet dass Du immer verfügbar bist und sofort kommen musst. Erklär ihm auch, dass er diese "Wartezeit" dann auch bezahlen muss. Vielleicht macht er den Einsatzplan dann mal früher.

Was ist eigentlich mit Deinen Kollegen? Arbeiten die auch auf Abruf? Wie macht ihr Termine (z.B. beim Arzt)?

Hexle2  06.09.2012, 20:22

Danke für's Sternchen

Das solltest du nicht uns, sondern deinen Chef fragen, wann du am Arbeitsplatz zu erscheinen hast

MiniMonkey 
Fragesteller
 27.08.2012, 16:58

Konkretes Beispiel: Es ist jetzt 16:57 Uhr, mein Chef hat noch nicht angerufen, wann ich da sein soll, kann also sein, dass er mich jeden Moment anruft und sagt komm her!

Muss ich ihm jeden Tag hinterhertelefonieren, wann ich da sein soll?

auch in der gastronomie kann der chef einen dienstplan erstellen und zwar für mindestens eine woche im voraus

Am besten wäre es, wenn er dir kurz vor Feierabend bescheid gibt, damit du auch deine Ruhezeit genießen kannst.. Na ja aber so ein Wochenplan wäre ja nicht verkehrt.. Sprech mit ihm, dass das nervig ist.. muss er ja verstehen können..;-)

Eigentlich sollte der Arbeitsvertrag darüber etwas aussagen bzw. ein Tarifvertrag, sofern für Deinen Arbeitgeber bindend.

Bei wechselnden Arbeitszeiten sollte zumindest ein Wochenplan existieren, der so rechtzeitig vorliegt (3-4 Tage), dass man privates und berufliches in Einklang bringen kann.

So ein Plan wäre dann auch für beide Seiten bindend und Abweichungen nur in Ausnahmefällen zulässig. Ob es für den Arbeitnehmer rechtlich nachteilig werden kann, wenn er dem "Ruf" nicht folgt, müsste im Einzelfall geklärt werden.

Selbst wenn es im Vertrag eine Klausel gibt "bei Bedarf", "auf Abruf" oder Ähnliches heißt das noch nicht, nach Gutdünken des Arbeitgebers. Werden gesetzliche Ruhezeiten nicht eingehalten, hat man allemal einen Grund sich zu weigern.

Abgesehen davon gilt wie so oft: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Dein Arbeitnehmer nimmt sich womöglich "Freiheiten", weil er weiß, es stehen jeden Tag x Leute vor der Tür, die nur darauf warten, an Deine Stelle zu treten.