Gerüst?

4 Antworten

siehe DerHans.

Dein Chef muss diese Erschwernis schriftlich beim AG anzeigen, entweder im Zuge einer Bedenkenanmeldung mit Mehrkostenanmeldung oder als Behinderungsanzeige nach VOB.

Das gilt auch bei einem mündlichen Auftrag, solange es - so hoffe ich das mal - keine Schwarzarbeit ist.

Man kann die Aktion bei gutem Einvernehmen aber auch vorher mündlich absprechen um dann das Ergebnis schriftlich in einer kleinen Gesprächsnotiz zu fixieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Chef hätte das mit dem Gerüstbauer klären müssen, der das Gerüst offensichtlich falsch dimensioniert hat.

Der Auftraggeber wird sich weigern, dafür einen Aufpreis zu akzeptieren.

1998Rico 
Fragesteller
 21.12.2019, 12:09

Mein Chef meinte es gibt Möglichkeiten diese Sache gegen einen prozentualen Aufpreis "auszugleichen" da er die gerüstbaufirma mehrfach Schriftlich deshalb benachrichtigt hat bzw. Darauf hingewiesen hat das es so nicht geht das wir als Handwerker im nassen liegen müssen weil die gerüstbaufirma für unsere arbeiten das Gerüst nicht umbauen will. Mein Chef selbst weiß zwar das er eine Entschädigung bekommen kann aber schriftlich hat er nichts in der Hand und leider muss heutzutage alles schriftlich bestätigt werden denkt man ein paar Jahre zurück war es selbstverständlich einen Auftrag mündlich zu geben naja wird alles immer blöder

DerHans  21.12.2019, 12:39
@1998Rico

Damit hat der Auftraggeber aber nichts zu tun. Oder hat der das Gerüst so bestellt?

1998Rico 
Fragesteller
 21.12.2019, 13:40
@DerHans

Der Auftraggeber ist in unserem Fall die Firma die das Haus aufgestellt hat diese hat das Gerüst Dachdecker freundlich aufgestellt aber sie bauen es nicht für uns um das wir die Nachfolgenden Arbeiten ordnungsgemäß ausführen können

DerHans  21.12.2019, 14:08
@1998Rico

Wenn euer Chef dafür "Erschwerniszulage zahlen muss, kann er das natürlich VERSUCHEN dem Auftraggeber zu berechnen.

Einfach so mehr Geld abzurechnen geht schon mal gar nicht.

Ob Ihr evtl. einen Anspruch auf Mehrvergütung habt (die dem Bauherrn vor Ausführung der Arbeiten angezeigt werden und dann in einem Nachtrag vertraglich vereinbart werden müsste) - kommt drauf an.

Wurde in den Ausschreibungsunterlagen auf erschwerte Bedingungen hingewiesen? Stand das Gerüst schon, als euer Angebot erstellt wurde? Wurde eure Firma vor Abnahme des Gerüsts einbezogen und gefragt, ob das Gerüst so brauchbar ist?

Auf jeden Fall wäre der erste Schritt, den Bauherrn über das Problem in Kenntnis zu setzen, denn dann hat der vielleicht die Chance, das Gerüst durch den Gerüstbauer nachbessern zu lassen.

1998Rico 
Fragesteller
 21.12.2019, 12:14

Also wir verputzen fertighäuser das Gerüst steht also für die Dachdecker schon und wird aber nicht umgerüstet

na ich denke schon, denn seine Kalkulation haut ja nicht hin, da ihr unbequemer und damit langsamer und damit länger und damit teurer arbeitet. also veränderte Umstände die zu nachverhandeln berechtigen.