Schicht nach dem Urlaub?

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Ich kenne kein Gesetz das vorschreibt, dass Arbeitspläne mehrere Wochen oder sogar Monate im Voraus feststehen müssen (Falls jemand eines kennt, bitte unbedingt schreiben).

Es gibt im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Vorgabe bei Arbeit auf Abruf, dass der AG dem AN mindestens 4 Tage im Voraus die Lage seiner Arbeitszeit mitteilen muss. Diese Frist wird oft auch für Schichtpläne bei Vollzeitkräften angewandt.

Dann gibt es auch die Möglichkeit, dass eine Schichtplanung in einer Betriebsvereinbarung oder in einem angewendeten Tarifvertrag geregelt wird.

Es gibt aber im Arbeitsleben (fast) alles, Schichtpläne für ein ganzes Jahr, für mehrere Monate oder Wochen und sehr kurzfristige. Wobei ein Schichtplan für z.B. zwei Monate im Voraus auch nicht unbedingt Bestand hat, da man ja immer mit Ausfällen bei den AN, sei es z.B. durch kurzfristigen Urlaub oder Krankheit, rechnen muss und diese Pläne müssen dann natürlich geändert werden.

Warum brauchst Du hier ein Gesetz? Kannst Du nicht mit Deinem AG vereinbaren, dass Dir jemand eine Mail schickt oder auf den AB spricht wann Du wieder zu arbeiten hast? Warum kannst Du Dich denn nicht selbst bei Urlaubsende erkundigen? Habt Ihr so ein schlechtes Betriebsklima dass Du nicht mit dem Vorgesetzten telefonieren möchtest? Es ist ja schön, wenn man Prinzipien hat. Man kann aber auch alles übertreiben.

Danke für's Sternchen

Welches Prinzip möchtest Du denn hier ausreizen?

"Chef am Montag ist mein Urlaub zu Ende. Was hab ich für Schicht?" wär telefonisch in 2 Minuten erledigt. Oder Du gehst in den Betrieb und schaust auf den öffentlichen Schichtplan.

Der Chef ruft bestimmt nicht bei den Kollegen an die aus dem Urlaub kommen. Das ist Deine Aufgabe!

Und auch eine Frage der betrieblichen Kommunikation und Höflichkeit.

Nach § 87 Betr.VG ist der Chef verpflichtet, Dir mitzuteilen wann Deine Arbeit beginnt - verbindlich festgelegter Beginn und Ende der Arbeitszeit, oder auch kurzfristige Anderung. Du kannst diesen natürlich am letzten Arbeitstag vor dem Urlaub fragen, wann Du wieder anfangen sollst (am besten schriftlich bestätigen lassen), ansonsten ist der Chef verpflichtet Dich zu unterrichten! Ich habe meinen Urlaub immer bis zum letzten Moment ausgenutzt - bin schon direkt nach einem 10-Stunden-Flug in die Arbeit zur Nachtschicht - wenn dieser dann den Schichtplan ändert ist das ein Problem des Chefs, da ich im Urlaub nicht zu erreichen sein muss (siehe Bundesurlaubsgesetz). Alles Gute!

Hallo Kalolende,

bitte sieh in Deinen Arbeitsvertrag und in den passenden Tarifvertrag. Möglicherweise ist hierzu eine Regelung getroffen worden. Wenn es das nicht ist, frage bei der Mitarbeitervertretung nach, sofern es eine gibt. Möglicherweise existiert eine Dienstvereinbarung, über genau diese Problematik.

Das Gesetz hat keine generelle Regelung getroffen, das bedeutet, dass die Schichtpläne "angemessen" bekannt gegeben werden müssen. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es in § 12 Abs. 2 TzBfG eine Vorschrift, dass die Verpflichtung zur Arbeitsleistung nur besteht, wenn der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. Die Rechtsprechung geht von einer Mindestfrist von 4 Tagen als "angemessen" aus.

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz kann die Mitarbeitervertretung mit dem Chef hierzu eine Dienstvereinbarung schließen, in dem das geregelt ist. Die Grundlage ergibt sich aus § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG. Darin kann auch geregelt werden, wie die Arbeitszeiten bekannt gegeben werden und wie das im Falle eines Urlaubs gehandhabt werden soll.

Meist genügt der Aushang innerhalb der Firma, um einen Schichtplan bekannt zu geben (kommt aber auf die individuelle Regelung an; wenn es keine Regelung gibt, dann gilt das Betriebsübliche). Das heißt, wenn nichts anderes vereinbart ist, tut der Chef seine Pflicht, in dem er den Dienstplan aushängt und DU hast Dich rechtzeitig (auch aus dem Urlaub heraus) zu erkundigen, wann Du eingeteilt bist. Das ist auch zumutbar, denn aus dem Urlaub kann man ggf. telefonisch anfragen oder per E-Mail.

Frag mal bei der MItarbeitervertretung nach. Es gibt Betriebe, die handeln dann Schichtpläne für einen sechs-Wochen-Zeitraum 'raus.

Alles Gute!

Er muß dir rechtzeitig sagen wann deine Schicht beginnt. Damit du planen kannst.

Weist du zufällig wo das steht (Gesetz mäßig ) ?

@Kalolende

er ist noch am suchen........

Grundsätzlich ist die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit Arbeitgebersache. Dies ergibt sich aus § 315 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag. Aber es ist nicht richtig, dass der Chef das jedem einzelnen persönlich "sagen" muss. Meist genügt die Bekanntgabe an einer einsehbaren Stelle im Betrieb und dann ist der Mitarbeiter am Zug, sich diese Information abzuholen. Hier muss genau geprüft werden, was der Arbeitsvertrag, evtl. der Tarifvertrag u. ggf. eine interne Dienstvereinbarung regeln.

@Nimju

Da bin ich mir aber ganz sicher, dass kein Chef eine Vereinbarung unterschreibt mit der Auflage die Kollegen im Urlaub über ihre nächsten Schichten zu informieren.

Und noch ein Stück Pflaumenkuchen vorbeizubringen................

Sorry

@Maximilian112

Hallo, ich bin wieder am PC. Grundsätzlich muß der Arbeitgeber einen Schichtplan dem Arbeitnehmer rechtzeitig bekanntgeben. Wo es genau steht weiß ich jetzt nicht. Aber mir scheint die Antwort von "nimju" gut. Mit "sagen" habe ich "bekanntmachen" gemeint. Ich denke eine Liste, die an einer bekannten Stelle rechtzeitig aushängt wäre angemessen. Der Arbeitnehmer der in Urlaub ist muß den Arbeitsbeginn telefonisch abrufen können. Natürlich muß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht z.B. in der Türkei aufsuchen und dem nachforschen wo er sich gerade aufhält.