Ausgleich für Arbeit am Feiertag trotz Berufsschule?

3 Antworten

Ausgehend davon damit es ein Bundeseinheitlicher Feiertag gewesen ist , dann steht ihnen der Ausgleich zu

Ausnahme, wenn die Berufsschule in einem anderen Bundesland liegt und im Bundesland das AG kein  Feiertag ist ,dann nicht


Im prinzip hat er recht. Jedoch ist gesetzlicher Feiertag ein Feiertag, der dann, wenn gearbeitet wird, einen Guttag geschrieben werden muss.

Lasse gedanklich den Feiertag weg, so wird klar, dass dein Chef mit dieser Aussage recht hat. Berufsschule ist Arbeitszeit.

Nun stellt sich die Frage, ob Du sechs Tage hintereinander arbeiten musst. Wenn das Jugendschutzgesetz nicht anwendbar ist ... von gesetzlich Seite klares ja. Ggf. ist noch ein Tarifvertrag anwendbar, der Einschränkungen vorsieht (in der Gastronomie aber eher unwahrscheinlich).

Bleibt noch die Frage nach dem Feiertag. Feiertage sind vom Gesetz her wie Sonntage zu behandeln. Da in der Gastronomie etwas andere Regeln als üblich gelten, schaue, wie Sonntagsarbeit ausgeglichen wird. Auch hier können ggf. noch Tarifverträge Einfluss haben.