Bin ich von der GEZ befreit, da "obdachlos"?

7 Antworten

Da du in FFM gemeldet bist bist du auch in FFM wohnhaft und musst auch dort Beitrag zahlen. Wenn du tatsächlich woanders wohnst musst du dich melderechtlich dort auch wohnhaft melden.

Also nein du bist nicht obdachlos und daher auch nicht befreit. Rede mit deinen ex Mitbewohnern oder melde dich in der schweiz wohnhaft und mit dieser meldung dann von der GEZ ab.

nein du bist natürlich nicht befreit, du bist auch nicht ohne festen wohnsitz, du lebst bei deiner mutti. du kannst dich gerne abmelden, musst aber bezahlen bis du abgemeldet wirst. du wirst auch nicht rückwirkend abgemeldet, sondern ab eingang des schreibens zum folgemonat. du solltest also zügig agieren und melden, dass deine wg-leute angemeldet werden - zumindest einer von denen.

Obdachlose brauchen tatsächlich keinen Rundfunkbeitrag zu zahlen, da nur der Volljährige als Beitragsschuldner in Betracht kommt, der in einer Wohnung wohnt. Das Dumme ist nur, so lange du noch in der Wohnung in Frankfurt gemeldet bist und kein anderer für die dortige Wohnung zahlt, wird vom Gesetz vermutet, dass du dort tatsächlich wohnst mit der Folge, dass du auch zahlen musst. Wenn du tatsächlich für die Wohnung nicht zahlen willst, musst du dich ins Ausland abmelden. Für die Vergangenheit musst du dem Beitragsservice zumindest einen deiner früheren WG-Mitglieder benennnen, damit er sich dann von dem den Beitrag holen kann. Im Ausland kann er sich nämlich von dir nichts holen.

Tja, dann mußt Du Dich abmelden, ansonsten bist Du verpflichtet wie jeder Andere auch zu zahlen.

Solange du einen Wohnsitz in Deutschland hast, bzw in  Deutschland gemeldet bist, zahlst du.