Bin ich von der GEZ befreit, da "obdachlos"?
Hallo,
bin in Frankfurt gemeldet, habe dort in einer WG gelebt, die GEZ ging auf mich, einer musste sich ja anmelden, haben das dann gesplittet. Jetzt ist es aber so, dass ich in die Schweiz zu meiner Mama gezogen bin, mich aber hier in der Schweiz nicht anmelden werde, weiterhin in Frankfurt gemeldet bin. Ich habe also momentan keinen festen Wohnsitz, da ich auch nur vorübergehend hier im Ausland bleiben werde. Ich weiss auch momentan gar nicht, wo es für mich hingehen wird. Müsste ich mich also obdachlos melden, um von den Gebühren befreit zu werden? Ich sehe es nämlich nicht ein, für die WG-Leute weiterhin die Gebühren zu bezahlen, weil ich da ja gar nicht mehr wohne...
7 Antworten
Da du in FFM gemeldet bist bist du auch in FFM wohnhaft und musst auch dort Beitrag zahlen. Wenn du tatsächlich woanders wohnst musst du dich melderechtlich dort auch wohnhaft melden.
Also nein du bist nicht obdachlos und daher auch nicht befreit. Rede mit deinen ex Mitbewohnern oder melde dich in der schweiz wohnhaft und mit dieser meldung dann von der GEZ ab.
nein du bist natürlich nicht befreit, du bist auch nicht ohne festen wohnsitz, du lebst bei deiner mutti. du kannst dich gerne abmelden, musst aber bezahlen bis du abgemeldet wirst. du wirst auch nicht rückwirkend abgemeldet, sondern ab eingang des schreibens zum folgemonat. du solltest also zügig agieren und melden, dass deine wg-leute angemeldet werden - zumindest einer von denen.
Obdachlose brauchen tatsächlich keinen Rundfunkbeitrag zu zahlen, da nur der Volljährige als Beitragsschuldner in Betracht kommt, der in einer Wohnung wohnt. Das Dumme ist nur, so lange du noch in der Wohnung in Frankfurt gemeldet bist und kein anderer für die dortige Wohnung zahlt, wird vom Gesetz vermutet, dass du dort tatsächlich wohnst mit der Folge, dass du auch zahlen musst. Wenn du tatsächlich für die Wohnung nicht zahlen willst, musst du dich ins Ausland abmelden. Für die Vergangenheit musst du dem Beitragsservice zumindest einen deiner früheren WG-Mitglieder benennnen, damit er sich dann von dem den Beitrag holen kann. Im Ausland kann er sich nämlich von dir nichts holen.
Tja, dann mußt Du Dich abmelden, ansonsten bist Du verpflichtet wie jeder Andere auch zu zahlen.
Solange du einen Wohnsitz in Deutschland hast, bzw in Deutschland gemeldet bist, zahlst du.