Wenn eine Person in einer Bedarfsgemeinschaft von den GEZ Gebühren befreit ist zum Bsp wegen dem Jobcenter, muss dann die andere Person die arbeitet GEZ zahlen?

6 Antworten

Grundsätzlich bezieht sich die Befreiung nur auf die befreite Person. Von dieser werden aber auch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erfasst. Kinder bis 25 werden seit diesem jahr auch von der Befreiung erfasst.

Bezieht sich die gewährte ALG II-Leistung auf eine Bedarfsgemeinschaft, d. h. das Einkommen der 2. Person ist im Sozialleistungsbescheid mitberücksichtigt, so steht auch der 2. Person die Befreiung zu. Sie braucht keinen gesonderten Befreiungsantrag zu stellen.

Alles richtig. Vor allem weil du entgegen vieler anderer hier deutlich klar machst, dass man auch wirklich Leistungen beziehen muss.

Aber naja, man sollte dem Beitragsservice schon informieren, dass man entsprechend befreit werden will.

Der Beitragsservice hat keine Ahnung über die Vermögensverhältnisse oder ob es eine WG ist oder eine Bedarfsgemeinschaft. Und er kann somit nicht so einfach beurteilen, ob er nun fordern darf oder nicht.

Einfach nur zu hoffen, dass das schon so wäre und sauer zu sein, wenn doch eine Forderung kommt, wäre aus meiner Sicht doch albern.

Die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr.

Der Rundfunkbeitrag ist pro Haushalt zu zahlen, sofern dort wenigstens eine Person wohnt, die nicht befreit ist.

wie wäre das jetzt in meinem Fall?

Falsch! 1. Es kommt drauf an, auf wen der Rundfunk läuft. 2. ist die 2. Person mit in der BG beim JC!

@aribaole

Nö, darauf kommt es nicht an.

Entscheidend ist aber, in welchem Verhältnis die zweite Person zur ersten steht, die Befreiung gilt nämlich (lt. § 4 (3) RBStV) u.a. auch für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

@aribaole

"Beim Jobcenter zu sein" reicht nicht aus. Das bedeutet noch lange nicht, dass man auch soziale Stütze bezieht, die das von Rolf angesprochene Ausdehnen der Befreiung auf die Lebenspartner usw. bedingt.

@mepeisen

Du solltest die Frage noch einmal in Ruhe lesen und auch verstehen !

In der Frage heißt es,wenn eine Person einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) befreit ist,z.B. wegen dem Jobcenter,ob dann die andere Person die zur BG - gehört auch befreit ist und das kann man mit einem klaren JA beantworten.

Denn eine Befreiung gibt es vom Jobcenter nur im Leistungsbezug,also müssen auch Leistungen bezogen werden.

Ja und nein!
Die arbeitende Person gehört zur BG, und das Einkommen wurde Angerechnet!
Man MUSS zunächst eine Gebührenbefreiung (Vorlagen gibt es beim Jobcenter) Beantragen. Die Bescheinigung vom JC (lag bei der letzten Bewilligung bei) kopieren, und das Original mit zu Deutschlandradio einschicken. Am besten per Einschreiben!

Beim Beitragsservice geistern genug Falschinfos durch den Raum. Da wäre es gut, wenn man das alles wirklich korrekt darstellt. Du vermutest, dass die befreite Person entsprechende Stütze erhält, die gemäß Rundfunkstaatsvertrag bewirkt, dass die ganze Bedarfsgemeinschaft befreit ist.

Nur steht das nirgendwo.

Ja, man kann es vermuten, dass "ist beim JC" bedeutet, dass auch eine entsprechend hohe Stütze gezahlt wird, weil das Einkommen des anderen einfach nicht ausreicht. Aber das sollte man schon genauer klären.

Sonst rennen doch sofort die ganzen Beitragshasser wieder die Türen ein und stellen das falsch dar und Menschen kämpfen einen von Anfang an verlorenen Kampf, nur weil irgendwer in der Familie kein eigenes Geld verdient.

Ich meine damit: "Ist beim JC" kann auch sein, dass er in eine dieser lustigen sinnlosen Maßnahmen steckt...

Selbst wenn durch das JC Aufgestockt wird, kann man die "Befreiung" Beantragen, da man nach SGB2 Hilfsbedürftig ist. Bei einer anerkannten Hilfsbedürftigkeit ist das Lohneinkommen OHNE BELANG !

Wenn eine Person im Haushalt Leistungsempfänger ist, dann muss niemand von euch den Rundfunkbeitrag zahlen.

Auf der Internetseite vom Rundfunkbeitrag ARD, ZDF gibt es Formulare die du ausfüllen und ausdrucken kannst. Damit kannst du die Befreiung beantragen. 

Wenn du keine Möglichkeit zum ausdrucken hast, dann kannst du dir entsprechende Anträge beim Jobcenter holen. 

Wenn sie zusammen eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden gilt die Befreiung für alle Mitglieder der BG - denn dann wird das gesamte anrechenbare Einkommen auf den gemeinsamen Bedarf angerechnet und so die Bedürftigkeit ermittelt !

Ähhhm. Eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden reicht nicht aus. Es muss auch schon so sein, dass diese Bedarfsgemeinschaft entsprechende soziale Stütze erhält.

wenn sich aus der Bedarfsgemeinschaft ergibt, dass die nicht arbeitende Person nichts kriegt, weil das Einkommen der anderen zu hoch ist, dann erstreckt sich die Befreiung auch nicht auf den, der die Bedarfsgemeinschaft mit Einkommen versorgt.

Man sollte da schon genau sein, es geistern schon genug gezielt gestreute Falschinfos umher. Da muss es nicht sein, wenn noch wegen Ungenauigkeiten etwas falsch interpretiert wird.

@mepeisen

Hab gerade gesehen, dass du es bei einer anderen Frage vollständig dargestellt hast. Also hier wohl nur ein Versehen.

Wäre cool, wenn wir es schaffen in Zukunft solche Dinge immer vollständig darzustellen, denn wie du weißt, geistern auch hier bei GF genug dieser Reichsbürger und Beitragshasser herum, die das dann gerne absichtlich falsch verstehen, wenn ein wesentliches Detail fehlt. :-)

@mepeisen

Selbst wenn ich das in einer anderen Frage nicht gemacht hätte,ist meine Antwort hier ausreichend und verständlich !

In der Frage heißt es,wenn jemand in der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) vom Beitrag befreit ist.

Demnach muss diese Person ja Leistungen vom Jobcenter erhalten,sonst gibt es keine Befreiung und somit gilt diese Befreiung auch für die berufstätige Person,wenn diese zur BG - gehört.

Was gibt es da nicht zu verstehen ?